Gemeinnütziger Rettungsdienst muss nicht ausgeschrieben werden

Luxemburg – Kommunen müssen ihre Rettungsdienste nicht europaweit ausschreiben. Voraussetzung ist, dass sie an gemeinnützige Organisationen vergeben werden, die keine Gewinne erzielen, wie heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-465/17).
Die Stadt Solingen in Nordrhein-Westfalen hatte 2016 mehrere Hilfsorganisationen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Dies betraf die Notfallrettung sowie qualifizierte Krankentransporte, die zur Sicherheit der Patienten von einem Rettungssanitäter begleitet werden. Gegen dieses Vorgehen klagte die dänische Falck-Gruppe, die auch in Deutschland Rettungsdienste anbietet. Sie meint, Solingen hätte die Vergabe europaweit ausschreiben müssen.
Der EuGH stellte nun klar, dass die Ausschreibungspflicht nicht für öffentliche Aufträge im Katastrophenschutz, Zivilschutz und bei der Gefahrenabwehr gilt. Voraussetzung sei die Vergabe an gemeinnützige Organisationen, die keine Gewinne erzielen oder sämtliche Gewinne in ihre Dienste reinvestieren. Dabei umfasse die Gefahrenabwehr nicht nur allgemeine Gefahren, sondern auch „Gefahren für Einzelpersonen“, urteilte der EuGH. Davon sei die Notfallrettung erfasst.
Gleiches gelte für „qualifizierte Krankentransporte“, wenn bei den Patienten „das Risiko besteht, das sich ihr Gesundheitszustand während des Transports verschlechtert“, sodass eine Begleitung durch in Erster Hilfe geschultes Personal erforderlich ist. Für andere Krankenfahrten, etwa um ältere Patienten zum Arzt zu bringen, gelte die Befreiung von der Ausschreibungspflicht dagegen nicht.
Nach den Vorgaben der Krankenkassen setzen „qualifizierte Krankentransporte“ die Notwendigkeit einer fachlichen Betreuung oder zumindest entsprechende Risiken voraus. Im Streitfall muss nach den Luxemburger Maßgaben nun aber abschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Das Deutsche Rote Kreuz begrüßte das Luxemburger Urteil. Dadurch bleibe gewährleistet, dass auch im Katastrophenschutz haupt- und ehrenamtliche Retter eng zusammenarbeiten können, erklärte die Organisation.
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