Gemeinsamer Bundesauschuss informiert über Hygiene-Regeln
Berlin – Eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen zur Hygiene hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) zusammengestellt. Sie betreffen Vorgaben, die von baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen über Desinfektions- und Sterilisationsvorschriften bis zum Hygienemanagement reichen. „Ziel ist es, das Infektionsrisiko bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus, einer Praxis oder einer anderen Gesundheitseinrichtung zu verringern“, hieß es aus dem G-BA.
Außerdem greift der Bundesauschuss Vorschriften auf, die nicht in erster Linie die Vorbeugung/Vermeidung von nosokomialen Infektionen betreffen, sondern deren Erkennung, Erfassung, Bewertung und gezielte Kontrolle.
Nicht nur die Regelungsinhalte sind laut dem G-BA vielfältig, sondern auch die Institutionen, die sie aufstellen. So erstelle der Gesetzgeber Vorgaben wie das Infektionsschutzgesetz und Rechtsverordnungen auf Bundes- und Landesebene. Das Robert Koch-Institut erlasse in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden als Maßnahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Richtlinien, Empfehlungen, Merkblätter und sonstige Informationen.
Empfehlungscharakter hätten dagegen die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die auch Hinweise zum Thema Hygiene enthielten. Auch die Teilnahme an Kampagnen wie der „Aktion Saubere Hände“, die von einem Bündnis verschiedener Akteure getragen werde, oder am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System KISS sei Gesundheitseinrichtungen freigestellt.
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