Genommedizin: Vertragsärzte wollen in Modellprojekte eingebunden werden

Berlin – Eine konsequente Einbindung der vertragsärztlichen Fachversorgung in die geplanten Modellprojekte zur Genommedizin fordert der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa).
Die bisher absehbare Ausgestaltung dieser Vorhaben nach Paragraf 64e Sozialgesetzbuch V (SGB V) drohe, die ambulant tätigen Fachärztinnen und Fachärzte erneut auszuschließen und allein auf universitäre Strukturen zu konzentrieren, so die Kritik.
„Wer sektorübergreifende Versorgung ernst nimmt, darf die Vertragsärzteschaft nicht systematisch von innovativen Versorgungsformen ausschließen“, warnte Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spifa. „Modellprojekte dürfen kein Rückfall in zentrale Versorgungsmonopole sein, sondern müssen die Versorgung dort stärken, wo sie tatsächlich stattfindet: wohnortnah, niedergelassen, fachärztlich.“
Bereits bei bestehenden Selektivverträgen im Bereich der Humangenetik zeigt sich laut SpiFa eine strukturelle Schieflage: Sie seien nahezu ausschließlich an universitäre Einrichtungen gebunden. Vertragsärztliche Praxen blieben außen vor – obwohl sie hochqualifizierte Leistungen nachweislich auf gleichem Niveau erbringen. Diese Tendenz setze sich nun in den Planungen für Modellprojekte nach Paragraf 64e SGB V fort.
„Es ist fachlich nicht haltbar, Qualität ausschließlich an Universitätskliniken zu binden. Unsere Mitglieder in der vertragsärztlichen Versorgung sind zertifiziert, unterliegen strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil“, betonte Heinrich.
Neben einer verbindlichen Einbindung der vertragsärztlichen Fachärztinnen und Fachärzte in die Modellprojekte nach Paragraf 64e SGB V fordert der Spifa zudem einen gleichberechtigten Zugang zu Fallkonferenzen, genetischer Diagnostik und Projektstrukturen unabhängig von der Trägerschaft sowie „klare, transparente Qualitätskriterien für alle Sektoren“.
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