Vermischtes

Geplante Tabaksteuer­erhöhungen laut Krebsexperten zu niedrig

  • Dienstag, 30. März 2021
/ghazii, stock.adobe.com
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Heidelberg – Die geplanten Steuererhöhungen auf Tabak sind laut dem Deutschen Krebsforschungs­zentrum (DKFZ) „viel zu niedrig“. „Der aktuelle Gesetzentwurf macht durch die viel zu geringe Erhöhung der Zigarettensteuer aus der wirksamsten Maßnahme zur Senkung des Tabakkonsums einen zahnlosen Tiger“, sagte Katrin Schaller, kommissarische Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention am Deutschen Krebsforschungszentrum.

Sie betonte, deutliche Tabaksteuererhöhungen seien nachweislich die wirksamste Maßnahme, um Raucher zum Rauchstopp zu motivieren und um Jugendliche davon abzuhalten, mit dem Rauchen zu beginnen. „Diese große Chance, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und dabei gleichzeitig höhere Steuereinnahmen zu erzielen, verschenkt der nun beschlossene Referentenentwurf“, kritisierte sie.

Das Bundeskabinett hatte am 24. März höhere Steuern für Tabakprodukte auf den Weg gebracht. Vorge­sehen ist darin, die Tabaksteuer auf Zigaretten von 2022 bis 2026 schrittweise zu erhöhen – um im Schnitt rund acht Cent pro Jahr für eine Packung mit 20 Stück. Außerdem sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums unter anderem eine höhere Besteuerung von Tabakerhitzern und E-Zigaretten vor. Die Tabaksteuer für eine 40-Gramm-Packung Feinschnitt steigt zudem nach Ministeriumsangaben um durchschnittlich etwa 13 bis 16 Cent pro Jahr. Außerdem wird demnach die Mindeststeuer für Zigar­ren beziehungsweise Zigarillos und Pfeifentabak angepasst.

„Die geplante Erhöhung der Zigarettensteuer um lediglich etwa acht Cent pro Packung und Jahr ist viel zu geringfügig, um Raucher vom Rauchen abzuhalten. Zudem bietet die weiterhin deutlich geringere Steuer auf Tabak zum Selbstdrehen Rauchern die Möglichkeit, auf diese billigere, aber genauso schäd­liche Variante auszuweichen“, hieß es aus dem DKFZ.

Um gesundheitspolitisch wirksam zu sein, müssten die Preise jährlich um mindestens zehn Prozent steigen – im ersten Schritt also um etwa 60 Cent pro Zigarettenpackung. Alle vergleichbaren Rauch­tabak­produkte, insbesondere Fabrikzigaretten und Feinschnitt, sollten in gleicher Höhe besteuert werden, so die Forderung des DKFZ.

hil

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