Ausland

Gericht blockt Trumps Eingriff in Transgenderversorgung

  • Freitag, 14. Februar 2025
/picture alliance, Sipa USA, Robyn Stevens Brody
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Baltimore/Washington – Ein Bundesgericht in Baltimore im US-Bundesstaat Maryland hat mehrere Anordnungen von Präsident Donald Trump vorläufig gestoppt, die geschlechtsangleichende Behandlungen für Kinder und Jugendliche einschränken sollten.

Richter Brendan Hurson setzte die betreffenden Regelungen per einstweiliger Verfügung außer Kraft, wie unter anderem die Washington Post und die New York Times berichteten.

Seit seiner Amtseinführung hat Trump mehrere Anordnungen erlassen, die die Rechte von Transmenschen in den USA betreffen. Unter anderem sollen staatliche Versicherungsprogramme geschlechtsangleichende Maßnahmen für unter 19-Jährige künftig nicht mehr abdecken.

Auch Krankenhäuser und Universitäten, die Bundesmittel erhalten, sollen solche Behandlungen einstellen. Das Justizministerium wurde mit der Umsetzung dieser Vorgaben beauftragt.

Laut US-Medien pausierten zahlreiche Kliniken infolge der Anordnungen geschlechtsangleichende Behandlungen oder stellten sie vollständig ein – darunter auch die Verschreibung von Pubertätsblockern und Hormontherapien. Mehrere Betroffene sowie LGBTQ+-Organisationen reichten Klage ein.

Richter Hurson begründete seine Entscheidung mit der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen. Diese seien überdurchschnittlich häufig von Armut, Arbeitslosigkeit und einer erhöhten Suizidgefahr betroffen. Die abrupte Unterbrechung ihrer medizinischen Versorgung lasse „Zweifel daran aufkommen, ob es (der Trump-Regierung) tatsächlich um den Schutz der Betroffenen geht“, sagte Hurson.

Die einstweilige Verfügung untersagt es Bundesbehörden vorübergehend, medizinischen Einrichtungen Fördermittel zu entziehen oder deren Vergabe an Bedingungen zu knüpfen, weil sie geschlechtsangleichende Behandlungen anbieten – unabhängig vom Standort. Rechtsexperten halten es für möglich, dass der Fall letztlich vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wird.

Geschlechtsangleichende Behandlungen bei Minderjährigen sind in den USA selten und unterliegen strengen medizinischen sowie rechtlichen Vorgaben, wobei die Regelungen je nach Bundesstaat variieren. Für gewöhnlich ist eine elterliche Zustimmung erforderlich.

dpa

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