Gericht: Ein Nachtpfleger für 60 Heimbewohner ist zu wenig
Cottbus – In einem Pflegeheim mit 50 bis 60 Bewohnern genügt es nicht, wenn ein einzelner Krankenpfleger die Nachtwache übernimmt. Das urteilte das Verwaltungsgericht Cottbus. Wie das Gericht heute mitteilte, haben die Richter in einem Eilverfahren über den Bescheid des Landesamtes für Soziales und Versorgung gegen den Betreiber eines Brandenburger Pflegeheims entschieden. Der Heimbetreiber hätte sich laut Bescheid zu festgestellten Mängeln und deren Beseitigung äußern müssen, dagegen aber Widerspruch eingelegt.
Im noch nicht rechtskräftigen Urteil heißt es, dass es „nach Ansicht des Gerichts entbehrlich war, die Behauptung einer pflegerischen Unterversorgung mit konkreten Beispielen zu untermauern, wenn die Versorgung von 50 beziehungsweise 60 Bewohnern von Häusern in der Nacht – darunter etwa 20 Bewohnern mit dem Pflegegrad vier oder fünf, die nachts mindestens zweimal der Pflege bedürften – unstrittig lediglich durch eine Pflegefachkraft erfolge“.
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