Gericht lehnt Stopp griechischer Impfpflicht im Gesundheitssektor ab

Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine vorübergehende Aussetzung der Coronaimpfpflicht für Gesundheitspersonal in Griechenland abgelehnt. 30 Beschäftigte des Gesundheitssektors hatten um einen sofortigen Stopp in Form einer einstweiligen Maßnahme gebeten.
Wie das Straßburger Gericht gestern mitteilte, sei ein solcher Stopp aber nicht im für einstweilige Maßnahmen vorgesehenen Rahmen enthalten. Diese fänden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden Anwendung. Zu den eingereichten Klagen gegen die Impfpflicht selbst äußerte sich das Gericht aber noch nicht.
Seit Monatsbeginn gilt die Impfpflicht in Griechenland. Das Gesetz sieht vor, dass jene Beschäftigten im Gesundheitssektor, die noch ungeimpft sind, ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt werden können. Zuvor hatten Gewerkschaften gefordert, die Impfpflicht zumindest aufzuschieben. Auch aus dem Gesundheitssektor selbst gab es Kritik und Sorge vor Personalmangel.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.
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