Politik

Gericht: NRW darf Größe von Pflegeeinrichtungen begrenzen

  • Montag, 27. März 2017

Düsseldorf/Aachen – Das Land Nordrhein-Westfalen darf nach einem Urteil die Größe von stationären Pflegeeinrichtungen gesetzlich auf 80 Plätze deckeln. Diese Norm sei verfassungsgemäß und verhältnismäßig, stellten die Richter heute nach Angaben des Verwal­tungsgerichts Aachen (Az.: 2K 596/15) fest.

Keine Ver­letzung des Eigentumsrechts

Die pflegepolitische Entscheidung des Gesetzgebers, alte Menschen in dezentralen, überschaubaren Einrichtungen unterzubringen, rechtfertige den Eingriff in die Berufs­aus­übung, stellten die Richter fest. Die Begrenzung auf 80 Plätze sei auch keine Ver­letzung des Eigentumsrechts, da das Gebäude in einem sozialen Bezug stehe und eine soziale Funktion erfülle.

Ein Investor hatte versucht, auf dem Klageweg die Genehmigung für den Neubau eines Pflegeheims mit 124 Plätzen durchzusetzen. Die Berufung vor dem Oberverwaltungs­ge­richt Münster ist zuge­lassen.

Kommunen müssen Ministerium informieren

„Das Gericht hat die Pflegepolitik des Landes bestätigt, die auf Pflegeeinrichtungen mit überschaubarer Größe und einem Standort möglichst in gewachsenen Stadtvierteln mit Anbindung an das Wohnumfeld setzt“, stellte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne) fest. Kommunen müssten dem Ministerium seit Mitte 2016 jede ge­plan­te Ausnahme vorlegen.

dpa

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