Gericht rät im Prozess um Anti-Baby-Pille zu Vergleich

Waldshut-Tiengen – Im jahrelangen juristischen Streit um eine mögliche Gesundheitsgefahr der Anti-Baby-Pille „Yasminelle“ hat ein Gericht die Kontrahenten zu einer Einigung aufgerufen.
Der Fall sei komplex und schwierig, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Jarsumbek heute am Landgericht Waldshut-Tiengen am Hochrhein in Baden-Württemberg. Ein Vergleich vor Gericht oder eine außergerichtliche Einigung sei die beste Lösung. Dafür gebe es Zeit bis zum 20. Dezember. Sonst drohe ein Prozess, der für beide Seiten ein hohes Risiko berge und der noch Jahre dauern könne.
In dem Fall geht es um eine heute 34 Jahre alte Frau. Sie macht die Pille mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwortlich. Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast gestorben. Noch heute leide sie unter den Folgen. Sie fordert von Bayer Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro.
Der Pharmakonzern hält nach Angaben einer Sprecherin die in der Klage geltend gemachten Ansprüche für unbegründet (Az.: 1 O 73/12). Ein medizinischer Gutachter hatte heute die Ursache der Gesundheitsprobleme nicht eindeutig klären können.
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