Gericht stoppt Arzneimittel-Nutzenbewertung

Berlin – Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat in einem sogenannten Hängebeschluss zu einem Eilantrag des Pharmakonzerns Novartis die Nutzenbewertung für ein schon verfügbares Arzneimittel gestoppt. „Das Verfahren ist nun anhängig, in den kommenden Wochen wird das Landessozialgericht entscheiden, ob die Klage zulässig ist“, erläuterte eine Sprecherin des LSG gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
„Die Folgen wären gravierend“, warnte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), Josef Hecken, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Dienstag. „Wenn wir die schon eingeführten Medikamente nicht bewerten können, dann entgeht den Kassen dauerhaft ein Einsparvolumen von mindestens drei bis vier Milliarden Euro im Jahr.“ Hecken fordert deshalb eine gesetzliche Klarstellung.
Die Union schließt gesetzliche Änderungen nicht aus, um die geplanten Kostensenkungen im Arzneimittelbereich durchzusetzen. Es sei politisch gewollt, bereits auf dem Markt eingeführte Arzneien in das Verfahren zur Nutzenbewertung einzubeziehen, sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn in der FAZ. „Das werden wir notfalls auch kurzfristig noch im Gesetz klarstellen“, betonte er. Auch ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte der Zeitung, es sei der Wille des Gesetzgebers, den Nutzen von Bestandsmedikamenten zu prüfen und Preise neu auszuhandeln.
Nach dem im Jahr 2010 vom Bundestag beschlossenen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) müssen sich neue Arzneimittel einer frühen Nutzenbewertung unterziehen. Erkennt der G-BA einen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie an, verhandelt das pharmazeutische Unternehmen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen einen Rabatt auf den ursprünglich vom Hersteller festgelegten Preis. Fehlt ein Zusatznutzen, wird das Präparat einer Festbetragsgruppe zugeordnet und rangiert preislich automatisch auf dem Niveau preiswerter Generika. Auch patentgeschütze Wirkstoffe, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes auf dem Markt waren, sollen einer Nutzenbewertung unterzogen werden.
Gegen letztere Regelung richtet sich der Novartis-Vorstoß. Oberflächlich betrachtet gehe es zwar nur um Verfahrensfragen, sagte der Vizechef des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Johann-Magnus von Stackelberg in der FAZ. „Zählt man eins und eins zusammen, wird klar, dass hier offenbar auf dem Weg durch die gerichtlichen Instanzen ein eigenes Verfahren für den Bestandsmarkt eingeklagt werden soll.“
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