Gericht untersagt Veröffentlichung von Pflegeheim-Berichten

München – Die Prüfberichte von Behörden über bayerische Pflegeheime dürfen nicht von den Verwaltungen selbst veröffentlicht werden. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen.
Zwar seien die Träger von Pflegeheimen selbst seit 1. Januar 2011 „zur Transparenz und Information“ verpflichtet, erklärte das Gericht. Aus dem Gesetz folge aber nicht, dass Landratsämter und Kreisverwaltungsbehörden ihre Berichte über Stichproben in den Heimen veröffentlichen dürften.
Der Gerichtshof gab mit der rechtskräftigen Entscheidung den Beschwerden einer Pflegeheim-trägerin statt und untersagte der Stadt Regensburg und dem Freistaat Bayern, Prüfberichte über zwei stationäre Einrichtungen zu publizieren. (Beschlüsse vom 9. Januar 2012, AZ.: 12 CE 11.2685 und 12 CE 11.2700)
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