Vermischtes

Gericht verbietet Abtreibungsgegnern gezielte „Gehsteigberatung“

  • Donnerstag, 16. Juni 2011

Mannheim – Schwangere Frauen haben in Baden-Württemberg vorerst weiter Anspruch darauf, Konfliktberatungsstellen wie Pro Familia unbelästigt von Abtreibungsgegnern betreten zu können.

Sogenannte Gehsteigberatungen wie jene des Vereins „Lebenszentrum - Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ in Freiburg, verstoßen voraussichtlich gegen das Persönlichkeitsrecht der Frauen, entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zu einem von dem Verein angestrengten Eilverfahren. (AZ: 1 S 915/11) 

Der VGH wies damit die Klage des Vereins auf einstweiligen Rechtsschutz gegen ein von der Stadt verhängtes Verbot von Gehsteigberatungen vor einem Pro-Familia-Büro ab. In der Hauptsache ist der Streit damit noch nicht entschieden.

In dem Fall hatten die christlichen Abtreibungsgegner sich vor der Beratungsstelle in Freiburg zu zweit vor Frauen mit den Worten gestellt: „Bitte, Mama, lass Dein Kind leben“. Sie hatten die Schwangeren zudem mit Fotos von Föten und Teilen von Ungeborenen konfrontiert.

Laut Gericht haben aber Frauen, die ihre Schwangerschaft als Konflikt empfinden, „ein Recht darauf, von fremden Personen, die sie auf der Straße darauf ansprechen, in Ruhe gelassen zu werden“. Die Christen hatten demgegenüber argumentiert, mit den Aktionen „Leben zu retten“. Deshalb seien „Methoden gerechtfertigt, die in anderen Situationen als unangemessen erscheinen könnten.“

Dem Beschluss zufolge hat die Meinungsfreiheit der Abtreibungsgegner auch keinen Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frauen: Auch bei einem Thema von besonderem öffentlichen Interesse wie der Abtreibung schütze das Recht auf Meinungsfreiheit keine Aktionen, mit denen anderen eine bestimmte Meinung aufgedrängt werden soll, heißt es in der unanfechtbaren Entscheidung.

afp

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