Vermischtes

Gericht verurteilt Helios wegen Dienstplanänderungen

  • Mittwoch, 11. April 2018

Salzgitter/Braunschweig – Wegen rechtswidriger Dienstplanänderungen in 27 Fällen hat das Arbeitsgericht Braunschweig gegen das Helios Klinikum Salzgitter ein Ordnungsgeld in Höhe von 135.000 Euro festgesetzt. Das hat ein Gerichtssprecher mitgeteilt. Dem Beschluss zufolge darf das Klinikum Beschäftigte nicht anders einsetzen, als dies im Dienstplan vorgesehen ist.

Hintergrund des Verfahrens ist nach Angaben der Gewerkschaft Verdi ein seit Jahren schwelender Streit zwischen Betriebsrat und Klinik. Dabei gehe es um die aus Sicht des Betriebsrates zu dünne Personaldecke. Außerdem fehle ein funktionierendes Ausfallkonzept für Krankheitsfälle, so dass immer wieder Personal aus dem „Frei“ geholt werden müsse, um den Krankenhausbetrieb sicherzustellen.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte nach Angaben seines Sprechers der Klinik bereits 2009 per Beschluss auferlegt, Beschäftigte nicht anders einzusetzen, als dies im Dienstplan vorgesehen ist. Dagegen habe die Klinik verstoßen. Der Beschluss vom 4. April sei nicht rechtskräftig, teilte der Gerichtssprecher mit. Das Klinikum habe die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung