Ärzteschaft

Gesellschaftliche Debatten zur Organspende und zur Sterbehilfe nötig

  • Dienstag, 10. Dezember 2024
Johannes Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. /picture alliance, Federico Gambarini
Johannes Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. /picture alliance, Federico Gambarini

Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat intensivere gesellschaftliche Debatten zu ethischen Fragen bei der Gesundheitsversorgung angemahnt. „Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende“, sagte Kammerpräsident Johannes Albert Gehle.

In Deutschland stehen der Kammer zufolge derzeit circa 8.500 Menschen auf der Warteliste für ein Spender­organ. Im Jahr 2023 gab es bundesweit 965 postmortale Organspenden mit rund 2.877 gespendeten Organen. In Deutschland sterben täglich etwa drei Menschen, während sie auf ein Spenderorgan warten.

„Weder die derzeit geltende Entscheidungslösung noch die Einrichtung eines bundesweiten Organspende-Registers haben zu einer merklichen Erhöhung der Organspendezahlen geführt. Am Ende wird uns nur eine Gesetzesänderung im Sinne der Widerspruchslösung helfen“, sagte Gehle.

Der Kammerpräsident fordert außerdem, die gesamtgesellschaftliche Debatte zur Sterbehilfe und zum assis­tierten Suizid wieder aufzunehmen. „Auch hier ist eine gesetzliche Neuregelung dringend notwendig. Deshalb brauchen wir eine breite gesellschaftlichen Diskussion, in die alle relevanten Gruppen einbezogen sind und danach eine politische Entscheidung“, sagte er.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar 2020 entschieden, dass das allgemeine Persönlich­keitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben umfasst. Dazu gehört laut dem Gericht auch die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

Der medizinisch assistierte Suizid ist seither in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das Bundesverfassungs­ge­richt hatte allerdings auch eine weitere gesetzliche Regelung des Themas gefordert. Diese steht aber bislang aus. Davon unbenommen bleibt die aktive Sterbehilfe verboten – also die Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch hin.

hil

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