Gesetz zu Patientenverfügungen – bedenkliche Fremdbestimmung
Die Versuche, eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen zu verhindern, sind bedauerlicherweise gescheitert. Dabei ist es nicht nur zahlreichen Politikern, sondern vor allem Ärzten bewusst, dass sich das Sterben nicht in Regeln und schon gar nicht in gesetzliche Regeln fassen lässt.
Eine frühe Festlegung in Patientenverfügungen birgt ebenfalls große Risiken. Denn künftige medizinische Entwicklungen sind nicht vorhersehbar und können daher auch nicht im Voraus bestimmt werden.
Ein Manko des Gesetzes besteht darin, dass eine umfassende Beratung über die Möglichkeit und Grenzen von Therapien, die für eine selbstbestimmte Entscheidung wünschenswert wäre, nicht vorgesehen ist. Letztendlich wird also falsches Verständnis von Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit auf Kosten der Fürsorge propagiert.
Wenigstens in der Umsetzung des Gesetzes sollten jetzt auch die Stimmen der Ärzte gehört werden, forderte zu Recht der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber.
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