Politik

Gesetzentwurf: Bundesdatenschutz soll unabhängig werden

  • Mittwoch, 27. August 2014

Berlin ­– Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations­freiheit soll in eine neue, eigenständige oberste Bundesbehörde überführt werden.  Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdaten­schutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde, NKR-Nr. 2957).

Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht stärken
Mit diesem Schritt will die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund stärken und die Bedeutung des Datenschutzes unterstreichen. Zudem setzt sie damit auch lang angemahnte europarechtliche Vorgaben um.

Derzeit ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, noch beim Bundesministerium des Innern (BMI) eingerichtet und untersteht dessen Dienstaufsicht; die Rechtsaufsicht wird durch die Bundesregierung ausgeübt.

Der Europäische Gerichtshof, der die Anforderungen zur Unabhängigkeit der daten­schutzrechtlichen Kontrollstellen unter anderem in der Richtlinie 95/46/EG – Daten­schutzrichtlinie präzisiert hat, hatte Deutschland in zwei Urteilen im Jahr 2010 und 2012 wegen Verstoßes gegen EU-Recht verurteilt. Nach Auffassung der Richter müssen die Kontrollstellen ihre Aufgaben „in völliger Unabhängigkeit“ von staatlicher Aufsicht  wahrnehmen. 

Mit dem Gesetzentwurf soll das Amt der BfDI als oberste Bundesbehörde ausgestaltet werden. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und eine Dienstaufsicht des BMI soll verzichtet werden. Ebenso soll die organisatorische Anbindung an das BMI wegfallen.

Künftig ausschließlich unter parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle
Die oder der Bundesbeauftragte soll danach künftig ausschließlich unter parlamen­tarischer und gerichtlicher Kontrolle stehen, vergleichbar dem Bundes­rechnungshof und dem Vorstand der Deutschen Bundesbank. Die oder der Beauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt und leistet den Amtseid vor dem Bundespräsidenten. Der Dienstsitz ist Bonn.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen, bevor das Gesetz wie geplant ab 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.

KBr

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