Politik

Gesundheit und Soziales: Das ändert sich im neuen Jahr

  • Dienstag, 30. Dezember 2025
/PhotoSG, stock.adobe.com
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Berlin – Zum Jahreswechsel werden zahlreiche Änderungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege wirksam. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat wie auch Krankenkassen und Ärzteverbände auf eine Reihe von Neuerungen hingewiesen. Ein Überblick über wichtige Änderungen.

Steigende Beitragssätze: Viele gesetzlich Versicherte müssen sich im nächsten Jahr auf höhere Beiträge einstellen. Der Verband der Ersatzkassen rechnet damit, dass der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz über drei Prozent liegen wird; unter anderem, weil viele Krankenkassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Reserven weiter auffüllen müssen. Allerdings legt jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz individuell fest. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt wie im Vorjahr bei 3,6 Prozent. Kinderlose Mitglieder zahlen zusätzlich einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten.

Beitragsbemessungsgrenzen: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen auch im Jahr 2026. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsgrenze ab Jahresbeginn von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro. Ab Januar werden zudem die Rentenbeiträge nach dem Beschluss auf Einkommen bis 8.450 Euro monatlich erhoben. Bislang sind es 8.050 Euro.

Krankenhausreform: Die Bundesregierung hat eine große Krankenhausreform eingeleitet. Das Ziel: weniger Krankenhäuser, dafür mehr Spezialisierung. Das soll Geld und Personal sparen und die medizinische Versorgung insgesamt verbessern. Wann die Reform welche Auswirkungen hat, ist noch nicht genau abzusehen, zumal die Bundesländer für die Krankenhausversorgung zuständig sind.

Start des Krankenhaus-Transformationsfonds: Um die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, hat die Bundesregierung den Aufbau des Krankenhaus-Transformationsfonds beschlossen. Er soll bis 2035 mit insgesamt 50 Milliarden Euro bestückt werden; Bund und Länder sollen je die Hälfte finanzieren. Die ersten Fördermittel werden ab 1. Januar 2026 zur Verfügung gestellt.

Reform der Notfallversorgung: Ein dringlicher Teil der Krankenhausreform ist die Reform der Notfallversorgung und der Rettungsdienste. Es ist unklar, ob Maßnahmen schon 2026 greifen. Hintergrund ist eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsdienste – auch durch viele unnötige Behandlungsfälle. 13 Millionen ambulante Notfälle wurden 2024 in deutschen Krankenhäusern behandelt – so viele wie noch nie.

Geplant ist eine Zusammenlegung der Notfallnummern 112 und 116117. Dort soll es dann eine schnelle Ersteinschätzung am Telefon oder per Videosprechstunde geben. Grundsätzlich könne man die Notaufnahme des Krankenhauses wie bisher ohne Termin aufsuchen, heißt es aus dem Ministerium. Wer vorher die 116117 angerufen hat, soll aber bevorzugt behandelt werden. Auch in ausgewählten Krankenhäusern soll es sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) geben. Dort müssen sich Patienten zuerst an einer Ersteinschätzungsstelle anmelden. Von dort geht es dann entweder direkt in die Notaufnahme oder, bei weniger schweren Fällen, in eine Notdienstpraxis.

Neue Mindestmenge für Herztransplantationen: In Krankenhäusern gelten für aktuell zehn Erkrankungen beziehungsweise Behandlungen Mindestmengen. Ab 1. Januar gilt eine neue Mindestmenge für Herztransplantationen von zehn Behandlungen pro Jahr. Mindestmengen legen fest, dass eine Klinik Behandlungen mit einer bestimmten Häufigkeit durchführen muss. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Krankenhaus diese Leistungen nur gelegentlich und damit ohne die nötige Erfahrung erbringt.

Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte: Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, verfügen seit Januar 2025 über eine elektronische Patientenakte (ePA). Seit 1. Oktober sind Ärzte, Krankenhäuser und Psychotherapeuten verpflichtet, medizinische Informationen in die ePA einzutragen. Ebenfalls Teil der ePA ist die Medikationsliste, eine elektronische Auflistung aller Arzneimittel, die Versicherten verschrieben und in der Apotheke an sie abgegeben wurden.

Ab Oktober 2026 wird diese Liste zu einem digital gestützten Medikationsprozess ausgebaut. Dieser umfasst zum einen Angaben darüber, welche Medikamente wie und zu welchen Zeitpunkten eingenommen werden sollten. Das soll die Versorgung insbesondere für Versicherte verbessern, die mehrere Arzneimittel parallel einnehmen. Zum anderen werden zusätzliche Daten von Versicherten gespeichert, die für die sichere Anwendung von Arzneimitteln wichtig sind, etwa das Körpergewicht oder Allergien gegen bestimmte Inhaltsstoffe.

Softwaresysteme: Ab dem 1. Januar müssen Softwaresysteme im Einsatz sein, die eine sogenannte Konformitätsbestätigung für die Nutzung der ePA erhalten haben. Für den Fall, dass ein Leistungserbringer dieses im Laufe des 4. Quartals nicht nachgewiesen hat, wird die TI-Pauschale gekürzt. Ärzte, die Geräte nutzen, die nicht ePA-fähig sind, können ihre Leistungen nicht mehr abrechnen. Um Härtefälle zu vermeiden, können die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen solche Härtefälle in einer Auslegungsrichtlinie adressieren.

Veränderungen in der Pflege: Die große Pflegereform steht noch aus. Kurz vor Jahresschluss haben Bundestag und Bundesrat aber schon konkrete Änderungen bei der Versorgung von Pflegebedürftigen beschlossen. So erhalten Pflegefachpersonen in der Altenpflege die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung. Sie können also in einem bestimmten Rahmen Aufgaben übernehmen, die vormals Ärzten vorbehalten waren. Um welche Leistungen es sich handelt, wird von der Selbstverwaltung 2026 in Verträgen festgelegt. Zugleich sollen die Organisationen der Pflegeberufe in Zukunft stärker an wichtigen Entscheidungen im Gesundheits- und Pflegebereich beteiligt werden.

Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Um Qualitätsprüfungen störungsfrei durchzuführen und gleichzeitig die pflegerische Versorgung gut zu gewährleisten, werden die Prüfungen durch die Medizinischen Dienste (MD) künftig früher angekündigt. Wie für die vollstationäre Pflege bereits eingeführt, soll künftig auch für ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die ein hohes Qualitätsniveau aufweisen, der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Der Umfang der Pflegedokumentation wird gesetzlich begrenzt. Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen vereinfacht werden. Hierzu wird beim Spitzenverband der Pflegekassen ein Kooperationsgremium eingerichtet.

Zugang zu Präventionsleistungen: Der Zugang zu Präventionsleistungen für Pflegebedürftige, die in häuslicher Pflege versorgt werden, soll durch zielgenaue Präventionsberatung verbessert werden. Pflegefachpersonen können künftig konkrete Maßnahmen selbstständig empfehlen.

Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen: Die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen soll erleichtert werden.

Aktivrente: Mit der Aktivrente können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bis zu 2.000 Euro im Monat an Lohn oder Gehalt steuerfrei erhalten. Der jährliche Steuerfreibetrag liegt bei 24.000 Euro. Ausgenommen sind damit Beamte, geringfügig Beschäftigte, Gewerbetreibende, Freiberufler, wenn ihre Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig ist. Die Aktivrente gilt auch nicht für Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft.

Grundsicherung statt Bürgergeld: Das Bürgergeld wird ab Jahresmitte „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ heißen. Dann geht unter anderem Jobvermittlung vor Förderung – und härtere Sanktionen drohen: Wer eine Arbeit ablehnt, eine Weiterbildung abbricht oder sich nicht bewirbt, soll gleich 30 Prozent des Geldes gekürzt bekommen. Ähnlich ist es, wenn jemand schon den zweiten Termin im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt; beim dritten Mal ist eine komplette Streichung der Leistungen möglich.

Höherer Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde steigt in zwei Stufen: ab Januar 2026 auf 13,90 Euro; und im Folgejahr 2027 auf 14,60 Euro.

Mehr Geld bei Minijobs: Minijobber dürfen statt 556 nun bis 603 Euro im Monat verdienen (7.236 Euro im Jahr). 2027 werden es 633 Euro sein.

Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt ab Jahresbeginn 2026 um vier Euro pro Monat auf 259 Euro für jedes Kind. Für bedürftige Familien erhöht sich der Kindersofortzuschlag von 20 auf 25 Euro.

Mehr Anreize fürs Ehrenamt: Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro im Jahr, die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. So erweitert gilt auch das Haftungsprivileg, das Risiken senkt: Erhalten Ehrenamtliche für ihren Einsatz unter 3.300 Euro, müssen sie nur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ersetzen.

dpa/kna/afp/may/aha

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