Ärzteschaft

Gesundheits­ausschuss stimmt Notfallsanitäter­gesetz in Grundzügen zu

  • Mittwoch, 27. Februar 2013
Uploaded: 27.02.2013 17:20:58 by mis
dpa

Berlin – „In Grundzügen unumstritten“ ist im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Ausbildung zum Rettungsassistenten neu regelt. Das zeigte die Diskussion und Abstimmung im Ausschuss heute Vormittag.

Nach den Vorstellungen der Regierung sollen Notfallsanitäter eine neue Ausbildung erhalten, die sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungs­assistenten unterscheidet. Unter anderem ist geplant, die Ausbildungsdauer von bisher zwei auf drei Jahre zu verlängern. Ebenfalls vorgesehen ist eine Erweiterung der Befugnisse für Notfallsanitäter im Vergleich zu den bisherigen Rettungsassistenten.

In der Diskussion begrüßten auch die Abgeordneten der SPD den Entwurf. Insgesamt trage das Gesetzesvorhaben aus Sicht der SPD zur „Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes“ bei.

Aus Sicht der FDP setzt der Gesetzentwurf drei Ziele um: Er beschreibe die Kompetenz, die in der Ausbildung zu erwerben sei, sehe eine Ausbildungsvergütung vor und die Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre.

Die Abgeordneten der Linken äußerten die Ansicht, dass mit der Gesetzesnovelle viele der bisher bestehenden Mängel in der Rettungsassistentenausbildung behoben würden. „Wir begrüßen es, dass es nach den zähen Verhandlungen, die sich über drei Wahlperioden hingezogen haben, endlich zu einer Neuregelung kommt“, sagten die Abgeordneten.

Auch die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen hoben hervor, es sei als Erfolg zu werten, dass es nach jahrelangen Diskussionen endlich gelungen sei, gesetzliche Regelungen für einen neuen Beruf im Gesundheitswesen zu schaffen.

Nach Ansicht der Abgeordneten der CDU/CSU werde die Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vor Eintreffen des Notarztes erhöht.

Eben dieser Punkt hatte im Vorfeld für Diskussionen und Protest gesorgt: Die Bundes­vereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschland (BAND) betonte, auch eine dreijährige Ausbildung könne nicht sicherstellen, dass invasive Maßnahmen gegenüber dem Patienten zu verantworten wären. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) bemängelte eine „viel zu weitgehende Freigabe“ an ärztlichen Maßnahmen. Dies führe zu einer deutlichen Überforderung der Berufsgruppe.

Der Gesetzentwurf wurde im heutigen Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen.

hil

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