Gesundheitsfachkräfte können weiter US-Visa bekommen

Berlin – Fachkräfte im Gesundheitswesen können weiterhin Arbeitsvisa für die USA beantragen. Ärzte, Pflegekräfte und medizinisch forschende Wissenschaftler sind explizit von einem bis zum Jahresende verlängerten Visa-Vergabestopp ausgenommen. Internationale Studierende an US-Universitäten dürfen ebenfalls bleiben und werden nicht, wie vergangene Woche angekündigt, aus dem Land ausgewiesen.
Im Zuge der Pandemie hatten mehr als 40 Millionen Menschen in den Vereinigten Staaten wenigstens zeitweise ihre Jobs verloren. Amerikanische Arbeitnehmer sollen nun „Vorrang haben“, wenn sich die US-Wirtschaft erhole und wieder Menschen einstelle, hieß es aus dem Weißen Haus.
Dafür werden jetzt verschiedene Arbeitsvisa vorerst nicht mehr vergeben, um die Konkurrenz auf dem US-Arbeitsmarkt zu senken. So sollen mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze von US-Bürgern besetzt werden, erklärte ein hoher US-Regierungsbeamter. US-Präsident Donald Trump hatte die Aussetzung der Visavergabe zunächst für zwei Monate verfügt, diese dann aber kürzlich bis zum Jahresende verlängert.
Die Verfügungen sollten nur für Ausländer gelten, die sich aktuell außerhalb der USA aufhalten und zum Stichtag (22. Juni 2020) keine gültige Einreiseerlaubnis hatten. Ob Arbeitsvisa, die nach diesem Stichtag auslaufen, erneuert werden können, wird in den Verordnungen nicht geklärt. Laut der US-Botschaft in Berlin sollen sich Personen in dieser Situation an die US-Behörden für Staatsbürgerschaft und Immigration (US Citizenship and Immigration Services) wenden.
Ausnahmen für essenzielle Berufsgruppen
In den präsidentiellen Verfügungen wurden jedoch auch diverse Ausnahmeregelungen definiert. Arbeitnehmer, die „essenzielle Arbeit in der Bekämpfung der COVID-19-Ausbrüche oder der Linderung der Auswirkungen“ leisten, können weiterhin Visa erhalten. Dazu zählen unter anderem „Ausländer, die als Ärzte, Krankenpfleger oder Angehörige anderer Gesundheitsberufe mit einem Einwanderungsvisum in die Vereinigten Staaten einreisen wollen“.
Medizinische Forscher und Wissenschaftler anderer Forschungsbereiche, die zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 beitragen, sind ebenfalls von dem Visa-Vergabestopp ausgenommen. Die Ausnahmen gelten darüber hinaus für Ehepartner und Kinder dieser Berufsgruppen.
Betroffen von dem Vergabestopp sind hingegen Arbeitsvisa für temporär beschäftigte Fachkräfte (H-1B- und H-2B-Visa) sowie für Arbeitnehmer internationaler Firmen, die in die USA versetzt werden sollen (L1-Visum). Zudem gebe es aktuell keine Visa, mit denen eine US-Greencard beantragt werden kann (EB-2- und EB-3-Visa).
Ferner fallen verschiedene Studentenvisa unter den Vergabestopp. Sowohl für ein Auslandsstudium (F1-Visum), für Austauschprogramme (J1-Visum) als auch nichtakademische Weiterbildungen (M-Visum) werden derzeit keine Visa ausgestellt.
Joybrato Mukherjee, Präsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), nannte das amerikanische Vorgehen „völlig unverständlich“. „Die US-Administration setzt damit ihre in jeder Hinsicht schädliche Abschottungs- und Ausgrenzungsagenda fort. Der DAAD steht dieser Agenda kritisch gegenüber“, ergänzte er.
US-Einwanderungsbehörde wollte Studierende ausweisen
Für zusätzliche Verunsicherung unter internationalen Studierenden sorgte in der vergangenen Woche eine Ankündigung der US-Immigrationsbehörde (Immigration and Customs Enforcement, ICE). Sie hatte darauf hingewiesen, dass im Herbstsemester 2020 nicht alle Universitätsveranstaltungen online absolviert werden dürften.
Entsprechende Ausnahmeregelungen für die Frühjahrs- und Sommersemester seien ausgelaufen. Studierende mit F1- oder M1-Visa müssten sich entweder in Präsenzkurse anderer Universitäten einschreiben oder das Land verlassen. Andernfalls drohte ihnen ICE mit Ausweisung.
Dagegen klagten die US-Eliteuniversitäten Harvard und MIT sowie 180 weitere US-Universitäten. Innerhalb von Tagen gingen zudem 17 US-Bundesstaaten und 26 Städte und Bezirke juristisch gegen die geplante Regelung vor. Auch die deutsche Regierung schaltete sich ein, nachdem fast 100 deutsche Studierende aus den USA sie in einem offenen Brief um Hilfe gebeten hatten.
Nach einer kurzen Anhörung an einem Bundesgericht in Boston ruderte die US-Regierung heute zurück. Im Protokoll der Anhörung heißt es, die Regierung verwerfe die geplante Maßnahme und kehre zur Regelung vom März zurück. Darin wurde ausländischen Studenten aufgrund der Pandemie ausdrücklich erlaubt, ausschließlich Online-Kurse zu besuchen.
Deutschlands Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) zeigte sich zufrieden mit der Kehrtwende der US-Regierung. Sie hoffe, dass die Studierenden damit wieder sicher sein können, in den USA bleiben zu dürfen, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.
Nach Angaben des Instituts für Internationale Bildung (IIE) studierten im akademischen Jahr 2018/2019 knapp 1,1 Millionen Ausländer in den USA, darunter fast 9.200 Deutsche.
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