Gesundheitsgefährdung durch viele Chemikalien weiterhin unklar
Berlin/Dessau – Das Gefährdungspotenzial vieler wirtschaftlich wichtiger Chemikalien ist weiterhin unklar. Mehr als die Hälfte der Registrierungsdossiers für die Chemikalienverordnung „REACH“ erfüllt mindestens eine von sieben überprüften Anforderungen nicht. Dazu zählen beispielsweise Informationen zu erbgutverändernden Effekten. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). „Die Informationen in den Registrierungsdossiers sind entscheidend, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Hier müssen die Unternehmen nachbessern“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin UBA.
Seit 2010 müssen Hersteller und Importeure ihre Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registrieren. Eine Registrierung muss Informationen enthalten, die es erlauben, die Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Das fordert die EU-Chemikalienverordnung REACH. Die ECHA ist verpflichtet, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen.
Laut der Studie des BfR erfüllen 58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. „Die ECHA benötigt zusätzliche Ressourcen für die Prüfung der Registrierungen. Die Situation wird sich nur verbessern, wenn ausreichend Dossiers geprüft und unzureichende Registrierungen nicht akzeptiert werden“, sagte Krautzberger.
Die Informationen aus der Registrierung sind laut dem Umweltbundesamt entscheidend, um das Gefahrenpotenzial der Stoffe einzuschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt zu treffen.
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