Gesundheitsminister sehen Handlungsbedarf bei Gesundheitstelematik
Potsdam – Die Minister und Senatoren für Gesundheit der Länder haben sich bei der 86. Gesundheitsministerkonferenz in Potsdam einstimmig für eine grundlegende Überarbeitung der Paragrafen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und zur Betriebsgesellschaft gematik ausgesprochen (§§ 291a und 291b Sozialgesetzbuch V). Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgefordert, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Grundlage für den Beschluss waren die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen.
Danach sollen die Entwicklung und Einführung der Telematikanwendungen unter dem Aspekt der Nutzerorientierung neu geregelt sowie Aufgaben, Struktur und Finanzierung der gematik an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Bei wesentlichen Entscheidungen sollen die Länder künftig stärker rechtswirksam einbezogen werden.
Zudem sollen auch die circa zwei Millionen Angehörigen der nicht-approbierten Gesundheitsberufe auf Anwendungen der Telematikinfrastruktur zugreifen können. Beim Ausbau der Gesundheitstelematik sollen darüber hinaus neue Anforderungen an das Gesundheitssystem, der technische Fortschritt und Erkenntnisse aus laufenden Projekten in den Ländern berücksichtigt werden.
Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz soll die Telemedizin stärker gefördert und in die Regelversorgung überführt werden. Eine wesentliche Rolle kommt dabei dem Bewertungsausschuss und dem Gemeinsamen Bundesausschuss zu. Die Telemedizindienste in den Regionen müssen überdies an die Telematikinfrastruktur angebunden werden, um den dauerhaften, sicheren und interoperablen Betrieb sicherzustellen.
Hintergrund für den Beschluss ist die bisherige schleppende Entwicklung der Telematikinfrastruktur und von medizinischen Anwendungen wie dem elektronischen Arztbrief, dem Notfalldatenmanagement und der elektronischen Fallakte. Um das Tempo zu beschleunigen und vor allem auch die ambulante und sektorenübergreifende Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, sollten daher künftig „nur noch Dienste, Komponenten und Standardisierungen sowie Sicherheits- und Betriebskonzepte zentral spezifiziert werden, die für den Aufbau der Telematikinfrastruktur zwingend notwendig sind und auf die neue und bestehende Fachanwendungen aufsetzen können“, heißt es in dem Beschluss.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: