Politik

Gesundheits­minister wollen Coronamaß­nahmenkatalog für den Herbst

  • Montag, 16. Mai 2022
/Augenfutter S. Pech, stock.adobe.com
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Magdeburg – Bund und Länder wollen sich möglichst schnell für eine mögliche neue Coronawelle ab dem Herbst rüsten. Das vereinbarte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) heute bei einer gemeinsamen Video­schalte.

Zu den Maßnahmen für den Herbst gehören laut GMK-Beschluss insbesondere die Möglichkeit zur Anordnung einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen, die für 2G- oder 3G-Regelungen nötige Verpflichtung zur Vor­lage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises mit entsprechender Zugangsbeschränkung für risikogefähr­dete Bereiche und Einrichtungen sowie die Verpflichtung zur Erstellung von Infektionsschutzkonzepten.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss aus Sicht der Länder spätestens zum 23. September mit Auslaufen der Befugnisgrundlagen überarbeitet werden. Den Ländern sollten gesetzliche Befugnisse eingeräumt werden, um auf das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter reagieren sowie notwendige Infektionsschutzmaßnah­men schnell, effektiv und rechtssicher ergreifen zu können, hieß es. Die Bundesregierung wird in dem von allen Ländern getragenen Beschluss aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah anzustoßen.

„Die Coronapandemie ist noch nicht vorbei – wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen“, erklärte Sachsen-Anhalts Ressortchefin Petra Grimm-Benne (SPD), die derzeit der Gesund­heitsministerkonferenz vorsitzt.

Im Herbst und Winter müsse mit dem Auftreten neuer Virusvarianten gerechnet werden. „Darum sollte das Bundesgesundheitsministerium möglichst rasch einen Masterplan zur Bekämpfung der Coronapandemie ausarbeiten und gemeinsam mit den Ländern abstimmen“, erklärte Grimm-Benne nach der Videoschalte mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mahnte, niemand dürfe sich „in falscher Sicherheit wiegen“. Man müsse sich jetzt auf die kalte Jahreszeit vorbereiten und die Zeit nutzen, um wichtige Fragen zur Immunität der Bevölkerung oder zu den Mechanismen der Infektionsketten beantworten zu können.

Lauterbach begrüßte den Beschluss ausdrücklich. „Die Länder müssen in der Lage sein, auf ein mögliches Wie­deraufflammen der Pandemie zu reagieren“, sagte der SPD-Politiker. Dafür bräuchten sie mehr Instru­mente, als das aktuelle Gesetz hergibt. „Wir müssen vorbereitet sein auf die kalte Jahreszeit. Ein klarer ge­setzlicher Rahmen gehört dazu“, sagte Lauterbach. Er hatte auch bereits ein Pandemiekonzept für den Herbst angekündigt.

In einem weiteren Beschluss hat sich die GMK für die Verlängerung der Coronavirus Surveillance-Verordnung zunächst um ein Jahr bis zum 30. September 2023 ausgesprochen. Diese Verordnung verpflichtet Labore zur Sequenzierung eines bestimmten Anteils an positiven SARS-CoV-2-Proben und zur Weiterleitung der Ergebnisse an das Robert-Koch-Institut (RKI).

afp/dpa/aha

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