Gesundheitsversorgung für Asylsuchende laut Bundesregierung ausreichend

Berlin – Die Bundesregierung sieht derzeit keine zwingende Notwendigkeit für eine Änderung der Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hinsichtlich der medizinischen Versorgung.
Das Gesetz ermögliche unter Berücksichtigung der konkreten Umstände im Einzelfall auch die Deckung besonderer medizinischer Behandlungsbedarfe über die Akutversorgung hinaus, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Die Fraktion hatte konkret nach den gesundheitlichen Risiken für Asylsuchende und Menschen auf der Flucht gefragt. In der Antwort heißt es dazu weiter, das Robert-Koch-Institut (RKI) arbeite an einer besseren Einbeziehung entsprechender Bevölkerungsgruppen in das Gesundheitsmonitoring, um die Datenlage zu verbessern.
Bund und Länder hätten zudem bereits eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen getroffen, um die medizinische Versorgung dieses Personenkreises weiter zu verbessern.
Unter anderem habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geregelt, dass durch eine Ergänzung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte in vielen Ländern psychosoziale Behandlungszentren und speziell eingearbeitete Therapeuten zusätzlich zur psychotherapeutischen Versorgung zugelassen werden.
Darüber hinaus habe die Bundesregierung auch durch die finanzielle Förderung von Traumazentren sowie die Finanzierung und Durchführung einer Reihe von Projekten und Veranstaltungen reagiert.
Insgesamt bestehe zu diesen Themen ein enger Austausch mit Ländern, Sozialversicherungen, beruflichen Standesorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft. Erkenntnisse aus den durchgeführten Modellvorhaben sollen in die weitere Politikgestaltung einfließen, so heißt es in der Antwort.
Bezüglich der Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG mit Schutzimpfungen sei ein bundesweit einheitlicher Standard eingeführt worden. Die zuständigen Behörden vor Ort würden zudem sicherstellen, dass AsylbLG-Leistungsberechtigten frühzeitig die notwendigen Schutzimpfungen angeboten werden. So werde gewährleistet, dass auch dieser Personenkreis frühzeitig einen mit der Allgemeinbevölkerung vergleichbaren Impfschutz aufweist.
Da Schutzsuchende mit medizinischen Kompetenzen aufgrund ihrer Sprachkenntnisse bei der Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen eine sehr wichtige Hilfe sein können, habe man die Möglichkeit geschaffen, dass Schutzsuchende mit entsprechender Ausbildung als medizinische Helfer in den Aufnahmeeinrichtungen eingebunden werden können.
Die Bundesregierung verweist zudem auf den Ratgeber „Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland“, der in sieben verschiedene Sprachen übersetzt wurde und einen ersten bundesweit einheitlichen Überblick über das deutsche Gesundheitswesen sowie die Untersuchung in Aufnahmeeinrichtungen in einfacher Sprache bietet.
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