GKV fordert einheitliche Rechtsgrundlagen zu Hebammen-Leistungen
Berlin – Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßt den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Hebammen-Leistungen im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu verankern.
Der Verband setze sich bereits seit Jahren dafür ein, eine einheitliche Rechtsgrundlage zur hebammenhilflichen Versorgung zu schaffen und die Qualität der Leistungen durch strukturelle Änderungen zu sichern. Bis dato seien lediglich die Vergütungsregelungen gesetzlich festgelegt, Regelungen zur Qualitätssicherung fehlten jedoch, hieß es aus dem Verband.
Durch ihren Änderungsantrag wollen CDU/CSU und FDP den Status der Hebammen dem anderer Leistungserbringer wie Logopäden und Physiotherapeuten sowie Hilfsmittelerbringern anpassen.
„Mit dem Gesetzesvorhaben würden die vielfach geforderten und berechtigten Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen anerkannt“, lobte der GKV-Verband. Erstmalig wären dadurch auch Regelungen über qualitätssichernde Maßnahmen bei der Versorgung mit Hebammenhilfe im Gesetz manifestiert.
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