GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Bundestag verabschiedet

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat heute das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) verabschiedet. Damit wurde so geräuschlos wie selten ein Reformvorhaben für das Gesundheitswesen auf den Weg gebracht. Die in der Gesundheitspolitik sehr diszipliniert agierende schwarz-rote Koalition blieb auch bei den Änderungen auf Linie, die zuletzt noch am Entwurf vereinbart wurden: Fast 60 Anträge, bereits im Juni konsentiert, wurden gestern im Gesundheitsausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsparteien abgesegnet. Nur wenige Anpassungen im Detail wurden noch vorgenommen.
„Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland, aber wir müssen jetzt handeln, damit das auch in Zukunft so bleibt“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) anlässlich der abschließenden Lesung des VSG. Dies erfordere eine gute Verteilung der Ärzte. Auch ermögliche man es den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), überall durch Zuschüsse Anreize für eine Niederlassung zu schaffen. „Terminservicestellen helfen gesetzlich Versicherten, wenn es beim Facharzttermin einmal hakt“, ergänzte Gröhe. „Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält.“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lobte am VSG die erstmalige Ausweitung der Weiterbildungsförderung auf den fachärztlichen ambulanten Bereich. Vorgesehen ist diese für maximal 1.000 Stellen. Das von der KBV vorgeschlagene Modell einer Stiftung zur Förderung der ambulanten Weiterbildung von Haus- und Fachärzten sei perspektivisch in das VSG aufgenommen worden, so KBV-Vorstand Regina Feldmann.
Viele weitere Vorgaben im Gesetz sieht der KBV-Vorstand jedoch kritisch, so den Aufkauf von Arztpraxen oder die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. „Außerdem lehnen wir weiterhin die Terminservicestellen ab, die zu keinerlei Verbesserung der Versorgung führen werden“, stellte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen klar. Sie seien „ein rein populistisches Instrument der Politik, um Wählerstimmen abzugreifen“. Grundsätzlich sei zu begrüßen, „dass die Grenze bei der Aufkaufregelung von 110 auf 140 Prozent angehoben wurde, wenngleich die Zahl 140 genauso falsch ist wie die Zahl 110“.
Auf einen positiven Aspekt des VSG für Psychotherapeuten hat anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hingewiesen. Durch Jobsharing könnten sie demnächst mehr Behandlungsstunden anbieten. „Dies ist für unsere jungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Familie und Beruf miteinander in Einklang bringen müssen, und für unsere erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die Supervision und Selbsterfahrung im Rahmen der Psychotherapieausbildung anbieten, ein großer Fortschritt“, betonte BPtK-Präsident Dietrich Munz. Bisher durfte bei einem Jobsharing auf einem Praxissitz der Umfang der Behandlungsstunden nicht wesentlich höher sein als vorher. Nun sollen es mehr Stunden werden dürfen. Details muss aber der Gemeinsame Bundesausschuss noch festlegen.
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