GKV-Versorgungsstrukturgesetz: Auswirkungen auf die Wartezeiten einer Psychotherapie
Berlin – Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie sie die Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) im Hinblick auf eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen beurteilt. Die Fragesteller machen darauf aufmerksam, dass sich die langen Wartezeiten auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch von im Durchschnitt drei Monaten (Wartezeitenstudie der Bundespsychotherapeutenkammer, 2011) nicht geändert hätten.
Obwohl durch die aus VStG erwachsene Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie rund 1.400 neue Praxissitze für Psychotherapeuten geschaffen worden seien. Die Änderung der Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) trat zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (Drucksache 18/2364) darauf hin, dass Wartezeiten auf eine Psychotherapie zwar Gegenstand verschiedener Untersuchungen seien, Studien mit validen Daten jedoch nicht vorlägen. Ebenso wenig lägen der Bundesregierung konkrete Daten zu den Auswirkungen der Umsetzung des VStG vor. Weil die Bedarfsplanungspläne auf Landesebene erst zum 1. Juli 2013 in Kraft getreten sind, erscheine eine Bewertung zudem noch verfrüht.
Auf die Frage, ob es nach wie vor angemessen sei, die Zahl der im Jahr 1999 vorhandenen Psychotherapeuten als Basis für die Berechnung der Verhältniszahlen heranzuziehen, obwohl heutzutage die Leitlinien Psychotherapie als Mittel der Wahl bei fast allen psychischen Erkrankungen vorsähen, verweist die Bundesregierung auf den G-BA. Das Gremium sei für die Festlegung der Verhältniszahlen verantwortlich.
Die Bundesregierung will dem G-BA gemäß Koalitionsvertrag den Auftrag erteilen, die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Dadurch sollen die Wartezeiten verkürzt und „ein niedrigschwelliger flexibler und wohnortnaher Zugang“ zur psychotherapeutischen Versorgung gewährleistet werden.
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