GKV-Weiterentwicklungsgesetz im Bundestag verabschiedet

Berlin – „Wenn wir weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherstellen wollen, ohne die Krankenkassenmitglieder über Gebühr zu belasten, müssen wir die Finanzstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachhaltig festigen. Mit den heute beschlossenen Neuregelungen machen wir die GKV zukunftsfest. Wir sichern einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und stärken die Qualität der Versorgung.“ Mit diesen Worten hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute die Verabschiedung des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) im Bundestag kommentiert.
Durch das Gesetz wird der allgemeine Beitragssatz in der GKV zum 1. Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 7,3 Prozent. Der Beitragssatzanteil von 0,9 Prozent, den bisher nur Kassenmitglieder zahlten, entfällt formal. Stattdessen können die Krankenkassen zukünftig bei Bedarf einkommensabhängige Zusatzbeiträge in Höhe von 0,9 Prozent, aber auch niedrigere oder höhere erheben. Nach Meinung von Experten wird auf Dauer keine Kasse ohne Zusatzbeiträge der Arbeitnehmer auskommen.
DKG: Qualitätssicherung auf eine wissenschaftliche Grundlage stellen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte es, dass mit dem Gesetz ein neues Qualitätsinstitut auf den Weg gebracht wird. „Die Krankenhäuser verbinden damit die Erwartung, dass die Qualitätssicherung und die Qualitätsberichterstattung auf eine neue, wissenschaftlich fundierte und objektive Grundlage gestellt werden“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Der vom neuen Institut zu erstellende Krankenhausvergleich solle aber dann auch als „Goldstandard“ für eine Krankenhausvergleichsmethodik anerkannt werden. Baum lobte zudem eine Klarstellung im Gesetz, wonach Angaben über Leistungsbewertungen stets risikoadjustiert sein müssten.
Eine weitere Folge des GKV-FQWG ist die Verlängerung der Einführungsphase des pauschalierenden Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen (PEPP) um zwei Jahre. Die betreffenden Häuser können auch noch 2015 und 2016 entscheiden, ob sie das alte oder bereits das neue System anwenden wollen.
Mit dem Gesetz wird zugleich festgelegt, dass das Angebot der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ausgebaut wird. Die Beratungsangebote werden zukünftig mit neun statt mit fünf Millionen Euro unterstützt, der jeweilige Förderzeitraum von fünf auf sieben Jahre erweitert.
Gesetz enthält Vorschriften für Haftpflicht von Hebammen
Auch die Diskussion um eine bezahlbare Haftpflichtversicherung für Hebammen hat ihren Niederschlag gefunden. Wie das Bundesgesundheitsministerium hervorhob, werden der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände verpflichtet, sich auf befristete Vergütungszuschläge für bestimmte Abrechnungspositionen bei freiberuflichen und Beleghebammen zu einigen, die typischerweise nur auf geringe Geburtenzahlen kommen.
Stichtag ist bereits der 1. Juli 2014. Bis 1. Juli 2015 soll es dann einen Sicherstellungszuschlag für die Hebammen geben, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, aber aufgrund zu geringer Geburtszahlen durch die Haftpflichtprämien wirtschaftlich überfordert wären.
Der Deutschen Hebammenverband begrüßte die Reformschritte. Die verabschiedeten Regelungen böten eine neue Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit den Krankenkassen. Durch den Sicherstellungszuschlag könnten die Steigerungen der Haftpflicht für einen Teil der in der Geburtshilfe tätigen Hebammen kurzfristig abfangen werden, so der Verband.
Zugleich betonte er, dass der Sicherungszuschlag keine langfristige Löstung biete, da es ab Juli 2016 keinen Versicherer mehr gebe. Der Hebammenverband fordert deshalb etwa die Einrichtung einer Haftungsobergrenze mit einem öffentlich finanzierten Haftungsfonds.
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