Glinide bei Diabetes nicht mehr verordnungsfähig
Berlin – Ärzte dürfen Glinide zur Behandlung des Diabetes nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Das hat der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entschieden und setzt damit einen Beschluss von 2010 um. Eine Ausnahme gilt für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 mit schweren Nierenfunktionsstörungen. Ihnen kann der Arzt den Wirkstoff Repaglinid weiterhin zulasten der GKV verordnen, wenn keine anderen oralen Antidiabetika infrage kommen und eine Insulintherapie nicht angezeigt ist.
Der G-BA hatte 2010 eine Verordnungseinschränkung beschlossen, da der therapeutische Nutzen dieser Wirkstoffgruppe nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht als nachgewiesen angesehen werden konnte. Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) beanstandete den Beschluss, wogegen der G-BA vorm Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich klagte.
„Bis heute liegen dem G-BA keine wissenschaftlich einwandfrei geführten klinischen Studien mit patientenrelevanten Endpunkten vor, anhand derer der therapeutische Nutzen beziehungsweise die Zweckmäßigkeit dieser – immerhin seit nun 15 Jahren auf dem Markt befindlichen – Wirkstoffgruppe hätte nachgewiesen werden können,“ sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken.
Für die Glinide gäbe es zu den patientenrelevanten Endpunkten wie Mortalität, diabetische Folgekomplikationen und gesundheitsbezogene Lebensqualität keine relevanten Studien. Es seien ausschließlich Kurzzeitstudien vorhanden. „Zudem ist keine der bisher vorliegenden Studien darauf ausgelegt, einen Nutzen der Glinide bei der Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachzuweisen oder das Schadenspotenzial hinsichtlich kardiovaskulärer Risiken zu untersuchen“, so Hecken.
Der Beschluss tritt am ersten Tag des übernächsten Quartals nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, voraussichtlich also zum 1. Juli dieses Jahres.
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