GOÄ-Reform: Gemeinsamer Rahmenvertrag von Ärzteschaft und PKV-Verband zurzeit nicht in Sicht

Köln – Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auch bei einer dreitägigen Klausursitzung vom 20. bis 22. August in Köln nicht auf einen Rahmenvertrag für die Reform der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einigen können.
„Die Positionen liegen zurzeit so weit auseinander, dass weitere Verhandlungen in nächster Zeit keinen Sinn machen“, betonte Theo Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des BÄK-Ausschusses „Gebührenordnung“, heute gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Details nannte er jedoch nicht.
Dem Vernehmen nach beharrt der PKV-Verband auf einen pauschalen Risikoabschlag für alle privatärztlichen Rechnungen in Höhe von 25 Prozent. Damit wollen die privaten Krankenversicherungen offenbar ausschließen, dass ihre Leistungsausgaben explodieren, falls die neue GOÄ teurer wird als kalkuliert. Windhorst: „Eine ausschließlich nach PKV-Kriterien erstellte GOÄ ist mit uns jedenfalls nicht zu machen. Dann bleibt es eben bei der alten.“
Bis auf weiteres wird es somit keinen gemeinsamen Rahmenvertrag zwischen der Ärzteschaft und dem PKV-Verband für die Weiterentwicklung der privatärztlichen Gebührenordnung geben. Genau den hatte aber das Bundesgesundheitsministerium als zuständiger Verordnungsgeber von den Parteien eingefordert, um darauf aufbauend einen Entwurf für die Novellierung der GOÄ vorzulegen.
„Wir haben das BMG bereits über den Verhandlungsstand informiert“, berichtete Windhorst. Demnächst werde es dann wohl ein Spitzentreffen im Ministerium geben. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe: „Natürlich ist die Tür für eine Einigung nicht zu. Aber es wird schwierig.“
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