Politik

Gröhe erwartet im kommenden Jahr Entlastungen bei Kassenbeiträgen

  • Freitag, 7. März 2014

Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) rechnet damit, dass durch die geplante Reform der Krankenkassen-Finanzierung die Beitragszahler im kommenden Jahr deutlich entlastet werden. „Ich erwarte im nächsten Jahr keine massiven Beitrags­steigerungen auf breiter Front, sondern zunächst einmal eine Entlastung für viele Versicherte“, sagte Gröhe der Passauer Neuen Presse vom Freitag. Zur Begründung verwies er auf den Wegfall des bislang festen 0,9-Prozent-Sonderbeitrags der Versicherten, den zumindest einige Kassen voraussichtlich nicht oder nur teilweise durch kassenbezogene Zusatzbeiträge ersetzen würden.

Diesen Zusatzbeitrag können die gesetzlichen Krankenkassen selbst festlegen. „Einige Kassen werden mit ihrem Zusatzbeitrag weiterhin bei 0,9 Prozent liegen, so dass sich für die Versicherten nichts ändert. Andere stehen finanziell so gut da, dass sie ihre Versicherten durch einen niedrigeren Zusatzbeitrag entlasten können“, sagte Gröhe. Allerdings rechne er auch damit, dass einige Kassen einen höheren Zusatzbeitrag erheben werden. Insgesamt dürften aber „etwa 20 Millionen Versicherte durch geringere Beiträge entlastet werden“. 

Gröhe trat Befürchtungen entgegen, die von ihm mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verabredete Kürzung des Bundeszuschusses für die Krankenkassen werde auf breiter Front zu Beitragserhöhungen führen. Klar sei jedoch auch, dass das Geld später wieder in den Gesundheitsfonds zurückfließen müsse. Daher sei auch vereinbart wor­den, „dass der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds ab 2017 dauerhaft auf 14,5 Milliarden Euro erhöht wird“.  

Im kommenden Jahr soll der Zuschuss den Regierungsplänen zufolge nur 11,5 Milliarden Euro betragen, 2,5 Milliarden Euro weniger als bislang für 2015 vorgesehen. Begründet wurde die Kürzung mit hohen Rücklagen der Kassen. Allerdings dürfte sich deren Finanz­lage mittelfristig wieder deutlich verschlechtern, wobei Defizite über Zusatzbeiträge von den Versicherten allein auszugleichen wären.

dpa

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