Gröhe: GOÄ-Novelle ist überfällig

Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich heute erneut für eine Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgesprochen. „Die Veränderung der GOÄ ist überfällig“, sagte er heute bei den 11. Berliner Gesprächen zum Gesundheitsrecht in Berlin. Dadurch würden zum Beispiel auch die Bundesländer durch ihre Beteiligung an der Beihilfe begünstigt werden. Die SPD habe bei diesem Thema allerdings eine deutlich andere Auffassung. Gröhe meinte, der innerärztliche Streit um die Novellierung der GOÄ habe „die Durchschlagskraft“ nicht erhöht, mit der das Projekt umgesetzt werden könne. „Deshalb hoffe ich, dass wir bald zu einem Abschluss des Prozesses kommen“, sagte er.
Antikorruptionsgesetz: „Kooperationen sind etwas, was wir wollen“
Im Rahmen der Diskussion um das Antikorruptionsgesetz betonte Gröhe, dass es wichtig sei, zwischen Kooperationen im Gesundheitswesen und gekauften Therapieentscheidungen zu unterscheiden. „Mit dem Antikorruptionsgesetz soll ausdrücklich nicht Corporative Care, also Kooperationen zum Wohl der Versicherten, bekämpft werden, sondern das Kaufen von Therapieentscheidungen“, sagte er. „Ich bin zutiefst überzeugt, dass wir hier das richtige Instrument gefunden haben.“
Aus dem Publikum kam der Einwand, dass das Antikorruptionsgesetz bereits heute, vor seinem Inkrafttreten, Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern kaputt gemacht habe. Gröhe erwiderte, dass im Gesetz ausdrücklich genannt sei, „dass Kooperationen etwas sind, was wir wollen.“
Allgemein müsse „Corporative Care“ darüber hinaus in Deutschland besser werden, meinte Gröhe. „Wir haben in der Medizin viel erreicht in der Überzeugung, dass einzelne den Patienten in ihren Bereichen helfen können. Aber die Mannschaftsbildung ist dabei auf der Strecke geblieben.“ Die Grenzen zwischen den Sektoren seien immer umkämpft. Sie müssten kleiner gemacht und stattdessen Brücken gebaut werden. Mit Geldern aus dem Innovationsfonds sollen in diesem Bereich Projekte ausprobiert werden.
Gröhe bekennt sich zur Selbstverwaltung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen November als unzulässig verworfen, sich aber eine Tür zur Prüfung der demokratischen Legitimation des Gremiums offen gehalten. Darauf angesprochen erklärte Gröhe: „Unser Modell der Selbstverwaltung hat sich sehr bewährt. Ich möchte dieses System erhalten und weiterentwickeln. Wer sagt, das bräuchten wir alles nicht, der soll doch nicht denken, dass am Ende alles ein vermeintlich freier Markt regelt. Denn dann regeln es am Ende die Kostenträger oder die Politik. Und beides will ich nicht.“
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