Gratwanderung

Großbritannien: Neue Regeln ebnen Weg zur Euthanasie

  • Dienstag, 2. März 2010

Neue Richtlinien für den Umgang mit Sterbehilfe in Großbritannien sind Ende Februar vom Leiter der britischen Anklagebehörde, Keir Starmer, vorgestellt worden. In dem Dokument wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen von einer Strafverfolgung bei der Beihilfe zum Suizid abgesehen werden kann.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der „Verdächtige vollständig von Mitleid motiviert wurde“. Von Relevanz sind diese Richtlinien vor allem deshalb, weil in England und Wales – im Gegensatz zu Deutschland - Beihilfe zum Suizid generell strafbar ist. In der Praxis erhob die Staatsanwaltschaft jedoch in solchen Fällen schon lange keine Anklage mehr.

Jetzt wurde allerdings nicht nur dies juristisch bestätigt, sondern gleichzeitig wurde auch der Legalisierung der Euthanasie ein Weg bereitet. Denn ursprünglich ging es den Befürwortern der Abschaffung des „Suicid Acts“ nur darum, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, wenn die Beihilfe zum Suizid im Ausland geleistet wurde. Doch Beihilfe zum „Mercy-Killing“, also Tötung aus vermeintlichem Mitleid, zieht künftig auch dann keine Bestrafung nach sich, wenn die Tat im Inland begangen wird.

Und da stellt sich dann die Frage, ob jemand wirklich gänzlich aus Mitleid handelt, wenn er beim Suizid Unterstützung leistet. Außerdem sieht Premierminister Gordon Brown zu Recht auch die Gefahr, dass das Recht zu sterben, Druck auf Kranke und Schwache ausüben könnte.

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