Grüne kritisieren FDP wegen Klageverzicht bei Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Berlin – Die Grünen haben den von FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae angekündigten Verzicht auf eine gemeinsame Verfassungsklage zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche kritisiert. Das erforderliche Quorum von 25 Prozent für eine Normenkontrollklage gegen den Paragrafen 219a wäre ohne die FDP nicht mehr gegeben, erklärten die Grünen-Abgeordneten Ulle Schauws und Katja Keul. Sie forderten die Partei auf, sie solle „nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist“.
Thomae hatte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) mit Blick auf eine gemeinsame Normenkontrollklage mit Grünen und Linken gesagt: „Wir haben die Erfolgsaussichten prüfen lassen und bewerten sie als sehr gering.“ Er fügte hinzu: „Deshalb werden wir diese Bemühungen nicht weiter verfolgen.“
Die FDP hatte Anfang März angekündigt, in Abstimmung mit Linken und Grünen ein Gutachten zu einer Normenkontrollklage erstellen zu lassen. Thomae sagte nun dem RND, man wolle das Bundesverfassungsgericht nicht mit Klagen konfrontieren, die aussichtslos seien. Das für eine entsprechende Klage beim Bundesverfassungsgericht nötige Quorum von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten könnten die drei Fraktionen nur gemeinsam erreichen.
Der reformierte Paragraf 219a sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. In einer von der Bundesärztekammer geführten Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, welche die jeweiligen Ärzte anbieten.
Der Bundestag hatte im Februar einem entsprechenden Koalitionskompromiss zugestimmt. Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke fordern aber eine Streichung des Paragrafen.
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