Politik

Grüne kritisieren FDP wegen Klageverzicht bei Werbeverbot für Schwangerschafts­­abbrüche

  • Montag, 6. Mai 2019
/New Africa, stock.adobe.com
/New Africa, stockadobecom

Berlin – Die Grünen haben den von FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae angekündigten Verzicht auf eine gemeinsame Verfassungsklage zum Werbeverbot für Schwangerschafts­abbrüche kritisiert. Das erforderliche Quorum von 25 Prozent für eine Normenkon­troll­klage gegen den Paragrafen 219a wäre ohne die FDP nicht mehr gegeben, erklärten die Grünen-Abgeordneten Ulle Schauws und Katja Keul. Sie forderten die Partei auf, sie solle „nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist“.

Thomae hatte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) mit Blick auf eine gemeinsame Normenkontrollklage mit Grünen und Linken gesagt: „Wir haben die Erfolgsaussichten prüfen lassen und bewerten sie als sehr gering.“ Er fügte hinzu: „Des­halb werden wir diese Bemühungen nicht weiter verfolgen.“

Die FDP hatte Anfang März angekündigt, in Abstimmung mit Linken und Grünen ein Gut­achten zu einer Normenkontrollklage erstellen zu lassen. Thomae sagte nun dem RND, man wolle das Bundesverfassungsgericht nicht mit Klagen konfrontieren, die aussichtslos seien. Das für eine entsprechende Klage beim Bundesverfassungsgericht nötige Quorum von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten könnten die drei Fraktionen nur gemeinsam erreichen.

Der reformierte Paragraf 219a sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrich­tungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschafts­abbrüche vorneh­men. In einer von der Bundesärztekammer geführten Liste wird auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert, welche die jeweiligen Ärzte anbieten.

Der Bundestag hatte im Februar einem entsprechenden Koalitionskompromiss zuge­stimmt. Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke fordern aber eine Streichung des Paragrafen.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung