Grünes Licht für bundeseinheitliches Krebsregister
Berlin – Der Startschuss für eine bundesweite Datenbank zu Krebserkrankungen ist gefallen. Der Bundesrat gab heute grünes Licht für ein entsprechendes Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz). Ziel ist es, möglichst die beste Therapie für krebskranke Menschen flächendeckend sicherzustellen. Das Gesetz soll bis 2016 umgesetzt werden.
Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge ist Krebs nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit mehr als 218.000 Todesfällen pro Jahr die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. „Krebskranke Menschen haben Anspruch auf eine Behandlung mit den höchsten Heilungs- und Überlebenschancen“, sagte dazu Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Bundesweit einheitlich geführte klinische Krebsregister würden Erkenntnisse zu Diagnose, Behandlung, Heilungsprozessen oder zu Rückfällen liefern. „Die erfolgreichste Krebsbehandlung wird so sichtbar und kommt unmittelbar den Patienten zugute“, so der Minister.
Dem Gesetz zufolge sollen die unterschiedlichen klinischen Krebsregister zukünftig in Deutschland nach möglichst einheitlichen Maßstäben arbeiten. Ein in medizinischen Fachkreisen erarbeiteter Datensatz für die Dokumentation von an Krebs erkrankten Menschen bildet laut BMG die Grundlage für die klinische Krebsregistrierung und sichert ihre Einheitlichkeit.
Für den Ausbau der flächendeckenden klinischen Krebsregister stellen die Deutsche Krebshilfe 7,2 Millionen Euro und die Länder insgesamt 8 Millionen Euro bereit. Soweit festgelegte Fördervoraussetzungen vorliegen, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für jede verarbeitete Meldung zur Neuerkrankung an einem Tumor zukünftig eine fallbezogene Pauschale von 119 Euro an die klinischen Krebsregister zur Deckung ihrer Betriebskosten.
Gleichzeitig sollen die bestehenden Krebsfrüherkennungsangebote für Männer und Frauen weiterentwickelt werden. Daniel Bahr: „Gute Informationen und die freiwillige Teilnahme sind mir dabei wichtig.“ Bei drei Krebsarten wisse man sicher, dass der Nutzen einer Untersuchung ein mögliches Risiko deutlich übersteigt. Deswegen sollen die Krankenkassen ihre Versicherten künftig regelmäßig anschreiben und zu Brustkrebs-, Darmkrebs- sowie Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung einladen, so der Minister.
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