Grünes Licht für kostenfreie „Pille danach”
Berlin – Für junge Frauen bleibt die „Pille danach” trotz Aufhebung der Rezeptpflicht weiter kostenfrei. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung, wonach Frauen und Mädchen bis zu ihrem 20. Geburtstag einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse haben. Noch Tage nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr kann die „Pille danach” eine Schwangerschaft verhindern.
Brüssel hatte kürzlich entschieden, dass der entsprechende Wirkstoff in der gesamten EU ohne Rezept erhältlich sein muss. Doch weil die Kassen in der Regel nur die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel übernehmen, war in Deutschland eine Neuregelung erforderlich. Anderenfalls – so die Befürchtung – wäre die Zahl der ungewollten Teenager-Schwangerschaften angestiegen.
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