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Gutachten: Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland geringer als im Rest Europas

  • Dienstag, 3. Februar 2026
/charnsitr, stock.adobe.com
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Berlin – In den meisten europäischen Ländern sind Menschen besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland. Das ergibt sich aus einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) von heute vorlag.

„Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben“, heißt es darin. „In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten.“

Alle Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. „In vielen Ländern erstreckt sich der Schutz vor sexueller Belästigung zudem auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum sowie kulturelle Angebote“, hieß es weiter.

Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, existierten in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. In dem Gutachten heißt es: „Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht.“

Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung.

Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen.

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND: „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen.“

Das zeige das Gutachten deutlich. „Für Betroffene ist das ein untragbarer Zustand.“ Die Bundesregierung habe eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angekündigt, erklärte Ataman. „Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören, auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums (BMJV) sagte dem RND, belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch „teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf“.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sei vereinbart worden, den Diskriminierungsschutz zu verbessern, so die Sprecherin weiter. „Die Bundesregierung prüft, wie diese Vorgaben am besten umgesetzt werden können.“

afp

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