Ärzteschaft

Gynäkologen wollen „Pille danach“ nur auf Rezept

  • Freitag, 30. März 2012

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) setzt sich für eine Rezeptpflicht für die „Pille danach“ ein. Jede medikamentöse Kontrazeption und damit auch die Notfallkontrazeption gehöre in ärztliche Hand, so die Fachgesellschaft.

„Jede Patientin, die mit dem Wunsch nach einer Notfallkontrazeption in die Klinikambulanz kommt, sollte ärztlich untersucht und beraten werden werden“, sagte DGGG-Präsident Klaus Friese. Dass die WHO empfehle, Pillen mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (LNG) als Notfallkontrazeptivum rezeptfrei abzugeben, sei der unzureichenden medizinischen Versorgung in vielen Ländern geschuldet. Deutschland gehöre in Europa und weltweit zu den Ländern mit der höchsten Arztdichte und sei auf eine derartige Notversorgung nicht angewiesen, so Friese.

Der DGGG zufolge muss vor der Verordnung des Arzneimittels ausgeschlossen werden, dass bereits eine Schwangerschaft besteht. Ärzte sollten zudem sicherstellen, dass sich an die Notfallsituation eine geregelte, sichere Antikonzeption anschließt. Wichtig ist aus Sicht der Fachgesellschaft auch, dass Umfeld abzuklären.

Die Frage, ob der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit Einwilligung der Frau stattgefunden habe oder ob es Anzeichen für eine Gewaltproblematik gebe, sollte unbedingt beantwortet werden.

„Bei einer Abgabe von Levonorgestrel oder Ullipristal ohne ärztliches Rezept in der Apotheke – zumal im Nacht- und Wochenenddienst – können diese Fragestellungen nicht angemessen beantwortet werden“, kritisierte Friese. Eine Untersuchung finde nicht statt. Die Frauen gingen nach der Aushändigung des Arzneimittels in dieselbe Situation zurück, in der der ungeschützte Geschlechtsverkehr stattgefunden habe.

hil

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