Medizin

Hamburg: Arztsitz-Verlegung von einem MVZ auf ein anderes untersagt

  • Montag, 12. Mai 2014

Hamburg – Der Klinikkonzern Asklepios darf in Hamburg nicht einen Arztsitz aus einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in ein anderes übertragen. Im Augenblick gebe weder eine rechtlich saubere Möglichkeit, einen angestellten Arztsitz unmittelbar von einem MVZ auf ein anderes zu übertragen, noch dies in einem „Mehr-Schritt-Verfahren“ zu tun, teilte der Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) mit.

Anwälte des Asklepios-Konzerns hatten laut der KV eine besondere Strategie für die Verlegung der Arztsitze entwickelt: Danach überträgt ein MVZ-Träger die an den Arztsitz gebundene Zulassung zunächst auf einen Arzt. Dieser verzichtet aber sofort auf seine Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einem anderen MVZ.

Der Berufungsausschuss hat dieses Vorgehen nach juristischer Prüfung als rechtswidrig eingestuft. Es sei missbräuchlich, wenn ein Arzt sich um eine Zulassung bemühe, nur um sie einen Augenblick später wieder abzugeben. Dies widerspreche dem Sinn und Zweck der Umwandlung einer Angestellten- in eine selbständige Zulassung, da der Arzt auf diesem Weg das Recht erhalten solle, in eigener Praxis an der Patientenversorgung teilzunehmen und nicht mit Zulassungen zu handeln, argumentiert der Ausschuss.

Die Entscheidung bedeutet zunächst nur, dass Asklepios die betreffenden Arztsitze nicht verlegen darf. „Darüber hinaus dürften auch alle anderen Versuche, auf diesem Weg Arztsitze zu verlegen, nicht mehr möglich sein. Dies würde sowohl MVZ wie auch anstellende Ärzte betreffen, wenn diese Arztsitze auf eine andere Anstellung übertragen wollten“, hieß es aus der KV.

hil

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