Hamburg bezahlt Schadenersatz wegen irreführender Warnung vor spanischen Gurken

Hamburg – Mehr als sechs Jahre nach dem schweren EHEC-Ausbruch in Norddeutschland hat sich die Stadt Hamburg mit spanischen Gemüseunternehmen auf Schadenersatz wegen irreführender Warnungen vor dem Verzehr von Gurken geeinigt. Hamburg bezahle den beiden Klägern „statt der ursprünglich geforderten hohen Millionensummen jeweils einen mittleren sechsstelligen Betrag“, teilte ein Sprecher der Gesundheitsbehörde heute mit.
Beide Seiten schlossen demnach einen Vergleich in einem vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) anhängigen Berufungsverfahren. Die Unternehmen hatte die Stadt auf Schadenersatz verklagt, das Landgericht der Hansestadt gab ihnen 2015 in einem sogenannten Amtshaftungsprozess grundsätzlich recht. Anschließend ging die Stadt gegen dieses Urteil vor dem OLG allerdings in Berufung.
Rechtsstreit beendet
Mit dem Vergleich würden der jahrelange Rechtsstreit beendet und weitere Prozesskosten gespart, erklärte der Sprecher von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) heute. Die Kosten des Hauptverfahrens würden zwischen beiden Parteien geteilt, weitere finanzielle Forderungen seien ausgeschlossen. Über den Vergleich berichtete zunächst die Bild.
Zwischen Mai und Juli grassierte vor allem in Norddeutschland eine schwere Infektionswelle, die durch den Darmkeim EHEC ausgelöst wurde. Hunderte Menschen erkrankten teils schwer, Dutzende starben. Auf dem Höhepunkt der Epidemie hatte Prüfer-Storcks öffentlich über den Fund von EHEC-Keimen auf Gurken der klagenden Unternehmen aus Spanien berichtet.
Tatsächlich waren bei amtlichen Kontrollen EHEC-Erreger auf den Gurken entdeckt worden. Es handelte sich aber nicht um jene des hochgefährlichen Stamms, der für das akute Ausbruchsgeschehen verantwortlich war. Das stellte sich erst nachträglich bei den Detailuntersuchungen heraus, die zusätzliche Zeit beanspruchten.
Die Stadt hatte vor Gericht argumentiert, dass angesichts der rasanten Ausbreitung eine unverzügliche Warnung der Bevölkerung auch ohne genauere Kenntnis des Bakterienstamms erforderlich gewesen sei. Das Landgericht wies das aber zurück. Die Behörden hätten damals deutlich machen müssen, dass dieser noch nicht identifiziert sei. Sie hätten so einen falschen Eindruck erweckt.
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