Hamburg verzichtet auf weitere Verlängerung der Coronamaßnahmen

Hamburg – Hamburgs rot-grüner Senat verzichtet auf eine Verlängerung der sogenannten Hotspotregel und der damit verbundenen Coronamaßnahmen.
Aus Sicht des Senats gebe es keinen Anlass mehr, die Sondersituation nach dem Infektionsschutzgesetz zu verlängern“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) heute. Damit entfallen zum 1. Mai sowohl die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel als auch die 2G-plus-Zugangsregel bei Tanzveranstaltungen.
Laut Tschentscher bleibe damit nur noch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und bei vulnerablen Gruppen. Tschentscher begründete den Schritt mit der guten Entwicklung und dem Rückgang der Coronapatienten in den Kliniken.
Auch an den Schulen falle die Maskenpflicht, die Zahl der verpflichtenden Coronatests werde von wöchentlich drei auf zwei reduziert, sagte Tschentscher.
Neben Mecklenburg-Vorpommern war Hamburg das einzige Bundesland, das über einen Bürgerschaftsbeschluss von der Hotspotregel im Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht hat.
In den anderen Bundesländern ist die Maskenpflicht – mit Ausnahme von Bussen und Bahnen und in besonders zu schützenden Einrichtungen - bereits am 1. April weggefallen.
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