Hamburger Krankenhäuser für Pflegeassistenten mit einjähriger Ausbildung

Hamburg – Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) hat die Stadt aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Pflegeassistenten mit einjähriger Berufsausbildung zu schaffen.
„Wir brauchen Mitarbeitende aller Qualifikationsstufen: vom einjährig, zweijährig bis zum dreijährig Ausgebildeten, Pflegekräfte mit Zusatzqualifikationen und Weiterbildungen sowie akademisch ausgebildete Mitarbeitende. Nur so können wir qualitativ hochwertige Pflege sicherstellen und dem Fachkräftemangel wirksam begegnen“, sagte der erste Vorsitzende der HKG, Jörn Wessel.
Anders als in anderen Bundesländern gebe es in Hamburg keinen landesrechtlich anerkannten Berufsabschluss als Pflegeassistenz mit einjähriger Ausbildung. Die Krankenhäuser beklagten daher einen Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern bei der Gewinnung von Pflegekräften.
„Für Menschen, die sich zum pflegerischen Beruf hingezogen fühlen, kann eine einjährige Pflegeassistenzausbildung ein niedrigschwelliger Einstieg sein, auf dem man zu späterem Zeitpunkt aufbauen und sich weiterqualifizieren kann“, hieß es aus der HKG.
Diese ebenfalls pflegerisch qualifizierten, jedoch kürzer ausgebildeten Teammitglieder könnten Pflegefachkräften Aufgaben abnehmen, die keine dreijährige Pflegeausbildung erforderten, und diese somit entlasten.
Die einzige Ausbildung, die in Hamburg zu einem Berufsabschluss unterhalb der examinierten Pflegekraft führt, ist die Gesundheits- und Pflegeassistenz (GPA). Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen laut der HKG vorwiegend in der häuslichen und der Langzeitpflege sowie der Hauswirtschaft. Die Ausbildung zum GPA benötige zudem zwei Jahre.
Das Pflegeberufegesetz sieht die Möglichkeit vor, ein Jahr auf die dreijährige Pflegeausbildung anzurechnen, sofern die Betreffenden bereits eine landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr abgeschlossen haben.
„Wenn ein Jahr einer Assistenzqualifikation anrechnungsfähig auf die generalistische Pflegeausbildung ist, dann sollte es als Meilenstein der Ausbildung auch einen anerkannten Berufsabschluss nach einem Jahr geben“, sagte Claudia Brase, Geschäftsführerin der HKG.
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