Vermischtes

Hamburger Krankenhäuser für Pflegeassistenten mit einjähriger Ausbildung

  • Mittwoch, 14. Juli 2021
/picture alliance, PhotoAlto, Michèle Constantini
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Hamburg – Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) hat die Stadt aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Pflegeassistenten mit einjähriger Berufsausbildung zu schaffen.

„Wir brauchen Mitarbeitende aller Qualifikationsstufen: vom einjährig, zweijährig bis zum dreijährig Aus­gebildeten, Pflegekräfte mit Zusatzqualifikationen und Weiterbildungen sowie akademisch ausgebil­dete Mitarbeitende. Nur so können wir qualitativ hochwertige Pflege sicherstellen und dem Fachkräfte­mangel wirksam begegnen“, sagte der erste Vorsitzende der HKG, Jörn Wessel.

Anders als in anderen Bundesländern gebe es in Hamburg keinen landesrechtlich anerkannten Berufs­ab­schluss als Pflegeassistenz mit einjähriger Ausbildung. Die Krankenhäuser beklagten daher einen Stand­ortnachteil gegenüber anderen Bundesländern bei der Gewinnung von Pflegekräften.

„Für Menschen, die sich zum pflegerischen Beruf hingezogen fühlen, kann eine einjährige Pflegeassis­tenzausbildung ein niedrigschwelliger Einstieg sein, auf dem man zu späterem Zeitpunkt aufbauen und sich weiterqualifizieren kann“, hieß es aus der HKG.

Diese ebenfalls pflegerisch qualifizierten, jedoch kürzer ausgebildeten Teammitglieder könnten Pflege­fachkräften Aufgaben abnehmen, die keine dreijäh­rige Pflegeausbildung erforderten, und diese somit entlasten.

Die einzige Ausbildung, die in Hamburg zu einem Berufsabschluss unterhalb der examinierten Pflege­kraft führt, ist die Gesundheits- und Pflegeassistenz (GPA). Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen laut der HKG vorwiegend in der häuslichen und der Langzeitpflege sowie der Hauswirtschaft. Die Ausbildung zum GPA benötige zudem zwei Jahre.

Das Pflegeberufegesetz sieht die Möglichkeit vor, ein Jahr auf die dreijährige Pflegeausbildung anzurech­nen, sofern die Betreffenden bereits eine landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr abgeschlossen haben.

„Wenn ein Jahr einer Assistenzqualifikation anrechnungsfähig auf die generalistische Pflegeausbildung ist, dann sollte es als Meilenstein der Ausbildung auch einen anerkannten Berufsabschluss nach einem Jahr geben“, sagte Claudia Brase, Geschäftsführerin der HKG.

hil

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