Ärzteschaft

Hartmannbund plädiert für freie Gebührenordnung

  • Mittwoch, 31. Juli 2013

Berlin – Der Hartmannbund ist gegen eine einheitliche gemeinsame Vergütungsordnung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Nur eine freie Gebührenordnung sei Garant für Freiberuflichkeit und therapeutische Unabhängigkeit, sagte Hartmannbund-Vorsitzender Klaus Reinhardt.

„Eine freiheitliche Gebührenordnung für Ärzte, unabhängig von allen Sozialver­sicherungssystemen und frei von Budget- und Finanzierungszwängen, ist der Grundpfeiler unserer Freiberuflichkeit“, so Reinhardt. Sie sei der Garant für ein von Zwängen befreites direktes Arzt-Patienten-Verhältnis. Die besondere Schutzfunktion des Arztes für den Patienten sei nur durch die Möglichkeit gegeben, seinen Beruf in einer freien pluralistischen Gesellschaft auch jenseits einer existierenden Sozialgesetzgebung ausüben zu können.

Damit wies der Hartmannbund-Vorsitzende Forderungen des AOK-Bundesverbandschefs Jürgen Graalmann zurück, nach denen es zu einer Vereinheitlichung der Honorar­systeme kommen müsse. Graalmanns Forderung, einer einheitlichen Gebührenordnung nicht die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sondern den EBM zugrunde zu legen, dehne die Budget-Systematik und damit die Medizin nach Kassenlage auf die gesamte Bevölkerung aus, erklärte Rheinhart.

„Wir wollen weder Einheitsbezahlung noch Einheitsmedizin, wir wollen unsere Patienten individuell und auf ihr persönliches Krankenbild zugeschnitten behandeln“, stellte der Verbandschef klar. Dazu sei eine „Gebührenordnung für einen freien Beruf“ unverzichtbar.

hil

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