Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden

Karlsruhe/Berlin – Die Hartz-IV-Sätze verstoßen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz und müssen bis zum Jahresende neu berechnet werden. Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe kündigte die Bundesregierung am Dienstag rasche Korrekturen an. Die Sozialverbände sprachen von einer „schallenden Ohrfeige“ für die Politik und forderten eine schnelle Erhöhung der Hartz-IV-Sätze vor allem für Kinder (Az.: 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09).
Der Gesetzgeber muss dem Urteil zufolge bis zum Jahresende die Hartz-IV-Leistungen neu fassen und für Kinder grundsätzlich neu berechnen. Die Verfassungsrichter machten dabei keine Vorgaben über die Höhe der Leistungen, bemängelten aber deren pauschale Festsetzung. Die bisherigen Sätze seien nicht „evident unzureichend“, heißt es in dem Urteil. Rückwirkend höhere Leistungen für die knapp sieben Millionen Betroffenen lehnte das Gericht daher ab.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. Die gegenwärtigen Hartz-IV-Leistungen gehen von einer „Eckregelleistung“ von 359 Euro aus.
Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bekommen davon 70 Prozent (251 Euro), jüngere Kinder 60 Prozent (215 Euro). Hinzu kommen Ausgaben für eine „angemessene“ Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls „Mehrbedarfszuschläge“, etwa für Alleinerziehende.
Die gewählte Berechnungsmethode sei durchaus zulässig, so das Gericht. Von dem ermittelten Bedarf seien bei den Erwachsenen aber unzulässige Abschläge gemacht worden. Zudem bilde die Berechnung nur einen durchschnittlichen Bedarf ab. Menschen, die etwa Kleidung in Übergrößen brauchten, könnten diesen Bedarf nicht decken. Eine Härtefallregelung müsse daher zwingender Teil der Neuregelung sein. Betroffene könnten entsprechende Zuschläge schon ab sofort geltend machen; bezahlen muss dies nach dem Karlsruher Urteil der Bund.
Besonders scharf rügte das Bundesverfassungsgericht die Leistungen für die rund 1,7 Millionen betroffenen Kinder. Der Gesetzgeber habe hier jegliche eigenständigen Ermittlungen unterlassen. „Schätzungen ins Blaue hinein“ seien aber mit den Anforderungen des Grundgesetzes an ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht vereinbar, sagte Papier. Ausgaben für Schulsachen gehörten „zum existenziellen Bedarf eines Kindes“, blieben bislang aber unberücksichtigt.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nannte den Richterspruch ein „wegweisendes Urteil“. Es müsse nun geklärt werden, was ein Kind für Bildung brauche. Sie äußerte sich aber nicht dazu, ob die Hartz-IV-Sätze steigen werden. Mit Blick auf die Frist bis Jahresende sprach die Ministerin von einem „ungeheuerlichem Zeitdruck“. Zu den möglichen Kosten einer Neuberechnung von Hartz IV wollte sich die Bundesregierung zunächst nicht äußern.
Der Sozialverband VdK forderte die Ministerin zur Eile auf. „Bei der Förderung von Kindern spielt selbst ein halbes Jahr eine große Rolle“, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Die Caritas erwartete eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder zwischen 20 und 40 Euro.
Die SPD-Sozialpolitikerin Anette Kramme nannte das Urteil ein „Warnsignal für Schwarz-Gelb“. Linksfraktionschef Gregor Gysi erklärte Hartz IV für „endgültig gescheitert“. Die Grünen im Bundestag verlangten, den Hartz-IV-Satz für Erwachsene auf 420 Euro anzuheben. Die IG Metall forderte 440 Euro. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte ein „Sofortprogramm gegen Verarmung“. Dazu gehörten unter anderem existenzsichernde Mindestlöhne.
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnte vor „unangemessenen Forderungen“ bei der Überarbeitung der Hartz-IV-Regelungen. Die kommunalen Spitzenverbände wandten sich gegen beträchtlich höhere Sätze, da weder der Bund noch die Kommunen diese Kosten schultern könnten.
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