Politik

Hass im Netz und Frauenschutz: Union und SPD einigen sich auf Gesetz

  • Donnerstag, 17. Juni 2021
/Kenstocker, stock.adobe.com
/Kenstocker, stock.adobe.com

Berlin – Zum Ende der Legislaturperiode hat sich die Große Koalition auf ein Gesetzespaket gegen Hass im Netz sowie zum Schutz von Frauen und Kindern verständigt. Es soll noch in der kommenden Woche von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden, wie Union und SPD gestern mitteilten.

Mit der Einigung wird das Verbot der Veröffentlichung von Feindeslisten geregelt. In Zukunft macht sich strafbar, wer Listen veröffentlicht, die Menschen Gefahren auszusetzen könnten. Insbesondere in rechts­extremen Kreisen habe sich diese „widerliche Praxis“ etabliert, erklärte der Unions-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak (CDU).

Auf diesen Listen würden Menschen „namentlich und mitunter sogar mit Anschrift genannt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner.

Frauen sollen mit dem neuen Gesetz künftig besser vor Stalking geschützt werden. Der Straftatbestand der Nachstellung soll praxistauglicher ausgestaltet werden, damit die Betroffenen auch wirklich besser geschützt sind. Durch die Strafverschärfungen sollen Täter künftig schneller in Untersuchungshaft ge­nommen werden können.

Auch heimliche Nacktaufnahmen etwa in der Sauna oder im FKK-Bereich werden zukünftig unter Strafe gestellt. Die Erstellung kann künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Zum sexuellen Kindesmissbrauch wird geregelt, dass im Internet kursierende Anleitungen zum Missbrauch künftig ebenfalls einen Straftatbestand darstellen.

Zudem wird mit dem Paket bei schwersten, unverjährbaren Straftaten wie Mord oder Völkermord die Wiederaufnahme von Prozessen nach einem Freispruch möglich, wenn nach Abschluss des Gerichts­verfahrens neue, belastende Beweismittel aufgefunden werden. Voraussetzung ist, dass sich die straf­rechtliche Verantwortlichkeit eines zuvor Freigesprochenen ergibt. Schließlich werden kriminelle Handelsplattformen unter Strafe gestellt.

„Wer Waffen oder Drogen im Darknet verkauft, kann sich nicht mehr damit herausreden, dass die Webseite alles automatisch erledigt“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU). „Hier schließen wir eine wich­tige Lücke, um auch denjenigen zu erfassen, der eine kriminelle Infrastruktur im Netz bereitstellt.“ Die Gesetzesvorhaben waren zum Teil schon seit längerem geplant, die Koalition einigte sich jetzt auf letzte Details.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung