Ärzteschaft

Hausärzte erhalten volle Versicherten­pauschale im Vertretungsfall

  • Freitag, 19. Dezember 2014

Berlin – Ab 1. April 2015 können Haus- und Kinderärzte, die einen Kollegen im Urlaub oder wegen Krankheit vertreten, die volle Versichertenpauschale abrechnen. Damit entfällt die Vertreterpauschale für Hausärzte. Dies haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbart.

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) 03010 / 04010 werden im EBM gestrichen. Stattdessen rechnen Ärzte ab 1. April 2015 bei Behandlung im Vertretungsfall oder bei Überweisungen durch einen anderen Hausarzt / Pädiater zur Mit-, Weiterbehandlung oder Konsiliaruntersuchung die volle Versichertenpauschale ab (GOP 03000 / 04000).

Der EBM sieht bislang vor, dass Hausärzte im Vertretungs- beziehungsweise Überweisungsfall lediglich die halbe Versichertenpauschale für einen Patienten erhalten. Weiterhin wurde im Vertretungsfall und bei Überweisungen von Patienten zur spezialisierten Behandlung in diabetologischen Schwerpunktpraxen beziehungsweise HIV-Schwerpunktpraxen nur die halbe Strukturpauschale (GOP 03040) vergütet.

Feldmann: Endlich wird Vertretung entsprechend honoriert
„In keiner anderen Fachgruppe gibt es die Regelung, dass im Vertretungsfall weniger Honorar gezahlt wird. Daher freue ich mich sehr, dass es uns in den Verhandlungen mit den Krankenkassen gelungen ist, die Vertreterpauschale abzuschaffen. Damit wird nun endlich auch die Leistung der Hausärzte, die eine Vertretung übernehmen, entsprechend honoriert“, erklärte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Der Beschluss zur EBM-Änderung war am Mittwoch im Bewertungsausschuss gefasst worden.

EB

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