Ärzteschaft

Hausarztvertrag: AOK Bayern legt sich mit dem Ministerium an

  • Mittwoch, 13. Mai 2015

München – Der Streit um den Hausarztvertrag zwischen dem bayerischen Hausärzte­verbandes (BHÄV) und der AOK Bayern geht in seine nächste Runde. Bezeichnend ist, dass die Auseinandersetzung sich mittlerweile nicht mehr zwischen dem Ärzteverband und der AOK abspielt, sondern zwischen dem bayerischen Gesundheitsministerium und der Kasse.

Der Hausarztvertrag war nach einem Schiedsverfahren zustande gekommen und ist seit Anfang März gültig, die finanziellen Implikationen gelten ab Anfang April. Der geschiedste Vertrag war dem Ministerium als Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Es hatte ihn nicht beanstandet, wonach er rechtsgültig geworden war. Dennoch hatte die AOK sich geweigert, den Vertrag umzusetzen. Das bayerische Gesundheitsministerium hatte daraufhin erste rechtsaufsichtliche Schritte eingeleitet und der Kasse ein so genanntes Beratungsschreiben zugestellt.

„Zum Thema hausarztzentrierte Versorgung hat es heute in München einen intensiven Austausch von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) und dem Verwaltungsrat der AOK Bayern gegeben. Im Anschluss daran beschloss der Verwaltungsrat, die Umsetzung des geschiedsten Hausarztvertrags vom 19. Dezember 2014 abzulehnen“, teilte die Krankenkasse heute mit. Grund dafür sei, dass der geschiedste Vertrag unvollständig sei. „Dadurch ist völlig unklar, welche Leistungen der Hausärzte von der Vergütung erfasst sind. Ein Vertrag, der zwar eine unbestimmte Zahlungspflicht vorsieht, aber nicht regelt, wofür diese Zahlung erfolgen soll, ist konkret nicht umsetzbar“, hieß es aus der AOK.

„Die Haltung der AOK ist für das Bayerische Gesundheitsministerium nicht nachvollziehbar. Das gilt vor allem für die erneut geäußerte Behauptung, dass der geschiedste Hausarztvertrag in Teilen rechtswidrig sein soll“, kommentierte Huml diese Stellungnahme der AOK. „Die AOK verkennt nach wie vor, dass sie gesetzlich zur Umsetzung des Hausarztvertrages verpflichtet ist. Gerade die AOK als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht nicht über dem Gesetz“, stellte die Ministerin fest.

Sie betonte, wenn die AOK nicht einlenke, folgten weitere rechtsaufsichtliche Maßnahmen. „Der nächste Schritt ist ein Verpflichtungsbescheid“, so Huml. 

hil

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