Ärzteschaft

Hausarztvertrag Sachsen-Anhalt: Erfolge nach zehn Jahren nachweisbar

  • Freitag, 12. September 2014

Berlin – Die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in Sachsen-Anhalt ist ein Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommen die Vertragspartner anhand von Evaluationsergebnissen rund zehn Jahre nach ihrem Start. Unter anderem werde die Effizienz der Behandlung gestei­gert und die Patientenbindung verbessert, heißt es in einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt, der AOK Sachsen-Anhalt und der IKK gesund plus sowie dem Hausärzteverband des Landes. Sie schlossen am 1. Juli 2004 Hausarztverträge, an denen sich bis heute etwa 90 Prozent der Hausärzte betei­ligen. Eingeschrieben sind knapp 1.400 Ärztinnen und Ärzte sowie mehr als 400.000 Versicherte.

Die Vorteile der HzV zeigten sich darin, dass bei eingeschriebenen Patienten „im Gegensatz zu nicht eingeschriebenen ein Viertel weniger stationäre Einweisungen aufgrund von Herzerkrankungen erfolgen“, so Thomas Lichte. Der Professor für Allgemeinmedizin und Lehrstuhlinhaber an der Universität Magdeburg hat die Vertragsevaluation wissenschaftlich begleitet. „Zusätzlich fällt weniger häufig der Weg zum Kardiologen an, ohne grundsätzlich auf eine gute Versorgung verzichten zu müssen“, ergänzte er. Dies bewiesen in etwa identische Verordnungszahlen.

Burkhard John, Vorsitzender des Vorstandes der KVSA sieht die Vorteile der hausarztzentrierten Versorgung auch darin, dass kostentreibende Doppelstrukturen vermieden werden.

Herzkranke Patienten: Besondere Herausforderung in Sachsen-Anhalt
Vom Kardiologen gesehen wurden 43,7 Prozent der HzV-Patienten, bei allen anderen Patienten waren es 49,1 Prozent. Die Herausforderungen in der Versorgung von herz­kranken Patienten sind in Sachsen-Anhalt besonders groß, wie das Deutsche Ärzteblatt unlängst berichtete. Die Autoren Andreas und Maximilian Stang analysierten in einem Beitrag, warum Sachsen-Anhalt im Bundesländervergleich eine Spitzenposition in der Mortalitätsstatistik des Herzinfarkts sowie der ischämischen Herzkrankheit einnimmt und welche Gegenmaßnahmen notwendig sind.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland hatte kürzlich im Rahmen einer Tagung regionale Unterschiede in der Versorgung von Herzinsuffizienz­patienten  zum Thema gemacht und auf die damit verbundenen Herausforderungen hingewiesen. Dabei wurde unter anderem über Medikationsveränderungen in der Klinik diskutiert, die Hausärzte nicht immer nachvollziehen oder gutheißen könnten, sowie über teilweise zu geringe Überweisungsraten von DMP-Patienten zu Kardiologen.

Die Vertragspartner in Sachsen-Anhalt verweisen auf weitere Erfolge der HzV: Der Evalution zufolge werden eingeschriebene Patienten sehr viel häufiger als andere vom Hausarzt zum Facharzt überwiesen (67 Prozent gegenüber 35 Prozent), was als Stärkung der Steuerungsfunktion des Hausarztes gewertet wird. Die Notaufnahmen in eine Klinik waren zudem in der ersten Gruppe geringfügig geringer (um drei Prozent). Eine weitere Erkenntnis der Analyse ist, dass HzV-Praxen bis zu 20 Prozent mehr Patienten behandeln als andere. Die Verantwortlichen sind überzeugt davon, dass dies wegen des Einsatzes von Versorgungsassistentinnen in den Praxen (Verah) gut möglich ist: Jede dritte HzV-Praxis beschäftigt mindestens eine Verah.

KBV: KVen müssen Partner bei allen Selektivverträgen sein dürfen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in ihren „PraxisNachrichten“ darauf hingewiesen, dass es derzeit bundesweit 33 Hausarztverträge mit KV-Beteiligung gibt. KBV-Vorstand Regina Feldmann forderte, KVen müssten ohne Einschränkungen als optionale gleichrangige Vertragspartner für alle selektiven und integrierten Versorgungs­formen zugelassen werden.

„Wenn es um die Verbesserung der Versorgung geht, zum Beispiel von Pflegeheimen, müssen auch die KVen Verträge abschließen dürfen“, sagte sie. Die KBV erwarte, dass die Politik die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen schaffe. Damit wäre ein längst überfälliger Schritt zur Versachlichung der Diskussion um Selektivverträge getan, so Feldmann.

„Versorgungsverbesserungen, die sich im Selektivvertrag bewährt haben, müssen dann aber auch in den Kollektivvertrag überführt, also für alle Versicherten zugänglich werden“, forderte die Hausärztin.

Rie/EB

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