Haushaltsdebatte: Gröhe will 2014 noch drei Gesetze auf den Weg bringen

Berlin – Im Rahmen der ersten Beratung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2015 hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gestern im Bundestag die Pläne der schwarz-roten Koalition für diese Legislaturperiode skizziert. „Ganz oben auf der Agenda steht in den nächsten Jahren die Pflege“, sagte Gröhe. So werde die Koalition Anfang 2015 mit der Erarbeitung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes beginnen. Auf der Grundlage von Erkenntnissen aus Modellregionen, in denen seit April dieses Jahres der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erprobt wird, soll dabei das neue Begutachtungssystem gesetzlich verankert werden.
Der zweite Schwerpunkt sei das Versorgungsstrukturgesetz 2, das Gröhe im Herbst dieses Jahres vorlegen will. „Wir brauchen eine bessere Verteilung der Ärztinnen und Ärzte“, meinte er. Gerade in Großstädten gebe es immer wieder eine ärztliche Überversorgung, in einigen ländlichen Regionen fehlten hingegen Ärzte. „Deswegen sollten wir mit gezielten Maßnahmen sowohl die Überversorgung abbauen als auch der Unterversorgung rechtzeitig begegnen“, so der Minister.
Gröhe schlägt Neuregelung des Strukturfonds vor
Konkret will die Regierung „die Regelungen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin erweitern und die Anzahl der zu fördernden Stellen erhöhen“ sowie Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen einrichten. „Auch möchte ich die Verzahnung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor weiter verbessern, um eine gut abgestimmte Versorgung gerade der chronisch und mehrfach erkrankten Menschen zu gewährleisten“, erklärte Gröhe.
Um möglichst frühzeitig Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung in einer Region ergreifen zu können, schlug er vor, die Regelungen für die Bildung sogenannter Strukturfonds dahingehend zu ändern, dass sie in Zukunft eingerichtet und tätig werden können, schon bevor eine akute Unterversorgung droht. Dies ist bislang nicht möglich. Zudem sollen Krankenhäuser zunehmend die Möglichkeit erhalten, an der ambulanten ärztlichen Versorgung teilzunehmen, wenn die Landesausschüsse einen entsprechenden Versorgungsbedarf festgestellt haben.
Im Versorgungsstrukturgesetz 2 soll auch die Einrichtung des Innovationsfonds gesetzlich geregelt werden, aus dem 300 Millionen Euro jährlich „in die innovative Entwicklung von Versorgungsstrukturen und in die Versorgungsforschung fließen sollen“.
E-Health- und Präventionsgesetz noch in diesem Jahr
Ebenfalls für den Herbst dieses Jahres kündigte Gröhe ein E-Health-Gesetz an, mit dem Anreize für eine schnellere Nutzung medizinischer Daten, wie zum Beispiel die Nutzung von Notfalldaten mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte, geschaffen werden sollen.
„Noch in diesem Jahr“ will Gröhe darüber hinaus den Entwurf eines Präventionsgesetzes vorlegen, „mit dem wir das Ziel verfolgen, gesundheitsförderndes Verhalten von der Kita über die Schule und den Arbeitsplatz bis hinein in die Altenpflege beziehungsweise die Altenhilfe zu fördern“.
Gesundheitsfonds: Regierung will Bundeszuschuss wieder um eine Milliarde Euro erhöhen
Mit dem Gesetzentwurf für den Haushalt 2015 (Drucksachen-Nummer 18/2000) liegt nun ein Vorschlag der Regierung für den Gesundheitsetat 2015 vor, der in den nächsten Monaten mit dem Haushaltsausschuss abgestimmt werden wird. Demnach soll der Etat 12,1 Milliarden Euro umfassen, von denen 11,5 Milliarden Euro als Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds vorgesehen sind – dies wären eine Milliarde Euro mehr als im vergangenen Etat, in dem der Zuschuss allerdings um 3,5 Milliarden Euro gekürzt worden war, um den Gesamthaushalt zu sanieren. Der Kernetat für das Gesundheitsministerium soll demnach 78,3 Millionen Euro betragen. Im Haushalt 2014 betrug er 78,6 Millionen.
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