Vermischtes

Hautärzte wegen Abrechnungsbetrugs vor Gericht

  • Dienstag, 24. November 2020

Tübingen – Über Jahre sollen zehn Hautärzte mit Abrechnungen betrogen und so einen Millionenschaden verursacht haben – nun müssen sie sich vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Der Schaden für die Kassenärztliche Vereinigung beträgt rund 1,3 Millio­nen Euro. Die Vorwürfe wiesen die Angeklagten beim Prozessauftakt gestern zurück.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben neun der nun angeklagten Ärzte von 2005 bis 2011 gemeinsam ein Laserzentrum im benachbarten Reutlingen betrieben. Dort be­handelte demnach eine ebenfalls angeklagte Hautärztin in 160 Fällen Patienten, rechne­te diese Leistungen jedoch über ihre Kollegen ab, so dass diese das Geld einstrichen. Für die Behandlung hatte sie laut Anklage keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie steht wegen Beihilfe zum Betrug vor Gericht.

Die neun als Haupttäter angeklagten Hautärzte, sieben Männer und zwei Frauen, sollen die Profite selbst einbehalten haben, zum Teil floss das Geld demnach auch in die ge­mein­­same Praxisgesellschaft. Um noch mehr Profit zu machen, sollen die Angeklagten in einigen Fällen Behandlungen auch mehrfach abgerechnet haben.

Nach Angaben des Gerichts ergeben sich aus den Abrechnungsunterlagen bis zu neun be­handelnde Ärzte. Die Anklage lautet deshalb auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug. Mehrere der Angeklagten sind weiter als Hautarzt tätig.

Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag zurück, zunächst wollte sich keiner von ihnen äußern. Die Verteidiger baten gleich zu Beginn um ein klärendes Gespräch.

Bei diesem sollten die Punkte der Anklage und die drohende Einziehung von Vermögen besprochen werden. Für den Prozess vor der 2. Großen Strafkammer sind zunächst 14 Ver­handlungstage bis Anfang Februar anberaumt. Die Verhandlung wird am 30. Novem­ber fortgesetzt.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung