Hecken-Nachfolge: Die Personalie Optendrenk liegt nun im Gesundheitsausschuss

Berlin – Der nächste Schritt zur Nachfolgeregelung des Unparteiischen Vorsitzenden beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Josef Hecken, ist eingeleitet: Mit einem Schreiben vom heutigen Tag hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Gesundheitsausschuss des Bundestages über die Nominierung von Sonja Optendrenk durch die vier Trägerorganisationen des G-BA informiert.
Das geht aus einem Schreiben von Staatssekretärin Katja Kohfeld hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Die Personalie wurde heute noch nicht in der Sitzung des Gesundheitsausschusses aufgesetzt. Wann der Ausschuss die Personalie beraten wird, ist unklar. Eine Anfrage dazu ließ die Ausschussvorsitzende Tanja Machalet (SPD) bislang unbeantwortet.
Gemäß dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) muss nach der Nominierung der vier Trägerorganisationen des G-BA das Ministerium den Gesundheitsausschuss über die Personalien bei den Unparteiischen informieren.
Der Ausschuss kann binnen sechs Wochen nach einer nicht öffentlichen Anhörung der Kandidatin dem Vorschlag mit einer Zweidrittelmehrheit widersprechen. Der Ausschuss kann der Nominierung auch ohne weiteres Verfahren zustimmen. Optendrenks Amtszeit könnte dann am 1. Juli starten und würde dann regulär am 30. Juni 2030 enden.
In dem Schreiben, das heute an die Bundestagsabgeordneten ging, betont das BMG „keine rechtlichen Einwände gegen den Vorschlag“ zu haben. Die Trägerorganisationen des G-BA, dazu gehören der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), hatten Mitte April bereits über den Vorschlag zur Nachbesetzung beraten.
Hecken, der seit Juli 2012 das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung führt, hatte im Februar 2026 überraschend angekündigt, seine aktuelle Amtszeit nicht bis Juni 2030 fortsetzen zu wollen.
Nachdem die G-BA-Trägerorganisationen am 12. Mai dem BMG die Benennung von Optendrenk in vier einzelnen Schreiben haben zukommen lassen, hatte Hecken zudem mit Datum 15. Mai seine offizielle Amtsniederlegung gegenüber dem BMG „aus persönlichen familiären Gründen“ erklärt. Auch dieser Brief liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Optendrenk ist derzeit noch Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Dieses Amt, das bestätigt sie in einer Erklärung vom 15. Mai, lege sie zum 30. Juni nieder.
Auch weitere Aufsichtsratsmandate, beispielsweise beim Universitätsklinikum Frankfurt, der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim sowie einen Vorstandsvorsitz bei der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, beende sie bis zu diesem Zeitpunkt.
Dies seien, das bestätigt auch das BMG, keine „Beschäftigungen im Sinne des Paragrafen 91 Absatz 2 Satz 3 SGB V“. Darin wird die Karenzzeit für Unparteiische im G-BA geregelt, die binnen der vergangenen zwölf Monate nicht für eine der Trägerorganisationen arbeiten dürfen.
Optendrenk war tatsächlich nie bei einer der vier Organisationen beschäftigt: Sie war von Dezember 2002 an im Bundesgesundheitsministerium beschäftigt, wechselte dann im Oktober 2005 ins Bundeskanzleramt. Im April 2018 wurde sie Leiterin der Leitungsabteilung im Bundesgesundheitsministerium, wo sie in verschiedenen Positionen bis Anfang 2024 tätig war. Mit Regierungsantritt der schwarz-roten Landesregierung in Hessen Anfang 2024 wurde sie dort Staatssekretärin.
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